Ein Staat ist ein Land.
Bei einer Staaten-Prüfung wird ein Land überprüft.
Bei dieser Staaten-Prüfung
wird Österreich überprüft.
Es geht darum,
wie in Österreich
die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
umgesetzt wird.
Die Staaten-Prüfung
machen Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss.
Sie haben am 2. und 3. September
Gespräche mit Fachleuten aus Österreich.
In den Gesprächen geht es um folgende Themen:
- Bildung
- Arbeit und Beschäftigung
- Geschäftsfähigkeit
Das heißt,
dass man selbst Verträge unterschreiben darf. - Unterstützte Entscheidungs-Findung
und Sachwalter-Recht
Bei unterstützter Entscheidungs-Findung
bekommen Menschen Hilfe,
damit sie selbst entscheiden können.
Sie können dann oft
mehr selbst entscheiden,
als mit einem Sachwalter oder einer Sachwalterin. - Gesundheit
- De-Institutionalisierung
Was wird bei den einzelnen Themen besprochen?
Bildung
In den Gesprächen werden die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss
zum Beispiel folgende Fragen stellen:
Wo können in Österreich
Menschen mit Behinderung in die Schule gehen.
Wenn die Menschen mit Behinderung
die Schule abgeschlossen haben,
können Menschen mit Behinderung
an einer Universität studieren.
Bekommen sie dabei die Hilfe,
die sie brauchen oder
gibt es viele Hürden.
Wie macht man in Österreich,
damit es inklusive Bildung gibt.
Das heißt,
dass Menschen mit Behinderung und
Menschen ohne Behinderung gemeinsam lernen.
Dazu gehört auch,
dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt
in die Schule gehen können
oder an einer Universität studieren können.
Sie sollen dafür die Hilfe bekommen,
die sie brauchen.
Es werden zum Thema Bildung
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
Arbeit und Beschäftigung
In den Gesprächen werden die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss
zum Beispiel folgende Fragen stellen:
Was macht Österreich,
damit Menschen mit Behinderung
am 1. Arbeitsmarkt gut arbeiten können.
Wie kann verhindert werden,
dass Menschen mit Behinderung
oft schneller die Arbeit verlieren.
Was macht man in Österreich,
damit Menschen mit Behinderung
gut für die Arbeit vorbereitet sind.
Es werden zum Thema Arbeit und Beschäftigung
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
Geschäftsfähigkeit
Das heißt,
dass man selbst Verträge unterschreiben darf.
In den Gesprächen werden die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss
zum Beispiel folgende Frage stellen:
Was macht man in Österreich,
damit Menschen mit Behinderung
mehr Rechte bei der Geschäftsfähigkeit bekommen.
Es werden zum Thema Geschäftsfähigkeit
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
Unterstützte Entscheidungs-Findung
und Sachwalter-Recht
Bei unterstützter Entscheidungs-Findung
bekommen Menschen Hilfe,
damit sie selbst entscheiden können.
Sie bekommen nur soviel Hilfe,
wie sie wirklich brauchen.
Zum Beispiel,
wenn sie etwas kaufen wollen oder
einen Vertrag unterschreiben.
Bei diesem Thema geht es darum,
dass das Sachwalter-Recht sich ändern soll.
Menschen mit Behinderung sollen mehr Rechte bekommen.
In den Gesprächen werden die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss
zum Beispiel folgende Fragen stellen:
Was macht Österreich,
damit das Sachwalter-Recht sich ändert.
Wann wird in Österreich
unterstützte Entscheidungs-Findung angeboten.
Es werden zu den Themen unterstützte Entscheidungs-Findung
und Sachwalter-Recht
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
Gesundheit
In den Gesprächen werden die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss
zum Beispiele folgende Fragen stellen:
Was macht man in Österreich,
damit man barrierefrei
zu den Ärzten und Ärztinnen kommen kann.
Was macht Österreich,
damit alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Gesundheits-Bereich
über Behinderungen Bescheid wissen.
Sie sollen Menschen mit Behinderungen gut unterstützen.
Es werden zum Thema Gesundheit
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
De-Institutionalisierung
Das spricht man so aus: De Insti Tuzjo Nali Sierung
Das heißt:
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen abgeschafft werden
oder sich ändern.
Sie sollen neue Angebote für Menschen mit Behinderung machen,
damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können.
Menschen mit Behinderung sollen ganz dazu gehören.
Zum Beispiel:
Es soll keine Wohn-Einrichtungen mehr geben,
wo nur Menschen mit Behinderung leben.
Es soll keine Einrichtungen mehr geben,
wo nur Menschen mit Behinderung arbeiten.
Wenn nötig,
sollen Menschen mit Behinderung betreut werden.
Sie sollen aber dort wohnen oder arbeiten,
wo auch Menschen ohne Behinderung wohnen
oder arbeiten.
Die Menschen vom internationalen Monitoring-Ausschuss fragen,
was in Österreich dafür gemacht wird.
Es werden zu diesem Thema
noch viel mehr Fragen gestellt werden.
Möchten Sie wissen,
was alles bei der Staaten-Prüfung passiert?
Dann lesen Sie bitte folgenden Text:Staaten-Prüfung für Österreich:
Wie sehr wird in Österreich
die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt.
Wer hat diesen Text geschrieben?
Jemand vom Kompetenznetzwerk KI-I
hat diesen Artikel geschrieben.
Dieser Artikel ist in Leichter Sprache geschrieben,
damit viele Menschen
den Text gut verstehen können.