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Ein historischer Augenblick ist gekommen. Erstmals werden zwei blinde Menschen zu Richtern ernannt. Das ist für Österreich ein Premiere. In Österreich wird Neuland betreten – Neuland, dass in anderen Ländern längst betreten wurde. Etwa 70 nichtsehende RichterInnen gibt es in Deutschland. In Frankreich ist der blinde Faletti Generalstaatsanwalt von Paris. (derStandard.at)
Die österreichische Premiere betrifft den oberösterreichischen Polizeijuristen Alexander Niederwimmer und Gerhard Höllerer, Beamter im Wissenschaftsministerium. Sie haben sich einem Auswahlverfahren gestellt, bestanden und werden ab 2014 am Bundesverwaltungsgericht über Berufungen von Behörden urteilen.
Lange Zeit waren optische Rückmeldungen, z.B. die nicht sehbare Mimik, ein Grund, warum blinde Menschen kein Richteramt bekleiden durften. Niederwimmer berichtet gestern in einem Radiointerview, dass feine Veränderungen der Stimmvibration und der Betonung einen blinden Menschen auch wissen lassen, ob jemand die Wahrheit sagt oder lügt.
Auch Lokalaugenscheine seien schwierig, wurde stets als Argument genannt. Ebensolches Thema ist die durch Signale optische Beeinflussung eines Zeugen in einem Gerichtssaal. Der langjährige Polizeijurist Niederwimmer kann diesen Argumenten nichts abgewinnen. „Ich habe selbst Lokalaugenscheine gemacht und Einsätze geleitet. Aus all dem, was Kriminalbeamte, Erkennungsdienst und Amtsarzt ermitteln, mache ich mir ein Bild. Ich entscheide nicht als Sehender, sondern als Rechtskundiger.“ Höllerer, der auch Vize-Chef der Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium ist ergänzt: „Richter setzen zu 99,9 Prozent Sachverständige ein.“ (Kurier.at)
Mit dieser Entscheidung ist ein richtiger Schritt in Richtung inklusiver Gesellschaft getan.
Quellen:
derStandard.at, Keine blinden Richter in Österreich, Artikel vom 3.5.2013
Kurier.at, Erstmals zwei Blinde als Richter, Artikel vom 31.7.2013
(von KI-I)