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Die Artikel 20 und 21 des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes sehen Liberalisierungen bei der Notariatsaktspflicht schriftlicher Rechtsgeschäfte von sinnesbehinderten Menschen vor.

Lesen Sie mehr vom Artikel Änderung bei Notariatsaktspflicht für Menschen mit Behinderungen geplant.
Bild: Gesetzestext. Bildquelle: BilderBox.com