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Ein mit Spannung erwartetes Urteil wurde dieser Tage in Linz gefällt. Das Paar, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger, hatte das Land OÖ geklagt. Konkret ging es darum, dass dem Paar abgesprochen wurde, bereit für eine Adoption zu sein.
Herr Janoschek und Frau Dallinger sind seit 20 Jahren in einer Lebensgemeinschaft. Nach zwei Fehlgeburten entschieden die Lebensgefährten sich ein Kind zu adoptieren. Bereits im Jahr 2000 erkundigten sich die beiden bei der zuständigen Stelle am Land OÖ bezüglich eines Adoptionsverfahrens. Damals wurde ihnen dringend abgeraten.
Nachdem 2008 das OÖ. Chancengleichheitsgesetz in Kraft trat und auch einige andere Regelungen sich änderten, bemühten sich Herr Janoschek und Frau Dallinger erneut um eine Adoption. Sicherheitshalber bauten sie ihr schon geplantes Haus vorher noch fertig, um bezüglich der damaligen Wohnsituation, eine Wohnung mit 73 Quadratmetern, keine Schwierigkeiten bei der Adoption zu haben.
Sie brachten alle geforderten Unterlagen bei. Sie absolvierten alle ärztlichen Untersuchungen. Diese bescheinigten beiden Lebensgefährten, medizinisch gesehen, gesund genug für eine Adoption zu sein. Es fand ein Treffen mit einer Sozialarbeiterin der Landesstelle statt, das die beiden als positiv empfanden. Einige Wochen später wurden sie zu einem Termin mit einer Psychologin der Landesstelle geladen und wurden weiter befragt. Wieder wurden sie gefragt, wie sie sich ihre zukünftige Situation als blinde Eltern vorstellten, die ein blindes Kind zu adoptieren und aufzuziehen planten. Die Psychologin erstellte im Anschluss an die Gespräche mit dem blinden Paar eine „kursorische Zusammenfassung … [und kam zu dem Schluss], dass eine Kumulation von Risikofaktoren vorliege und die Vermittlung eines Adoptivkindes bei den Klägern nicht empfohlen werde.“ (Auszug aus dem Urteil zum vorliegenden Fall).
Nochmals vergingen Monate. Es folgten Gespräche. Schreiben wurden ausgetauscht. Schlussendlich reichte es Herrn Janoschek und Frau Dallinger. Sie klagten. Für den ersten Gerichtstermin brachten sie zwei selbst beauftragte Gutachten bei. Da diese als einseitig betrachtet wurden, wurde ein weiteres Gutachten beauftragt. Die beauftragte Gutachterin wurde auch von der beklagten Partei – dem Land OÖ – gut geheißen.
Herr Janoschek erzählt, dass er und seine Lebensgefährtin für dieses Gutachten je drei Mal nach Wien fuhren, um jeweils insgesamt sieben Stunden getrennt voneinander befragt zu werden. Auf daraus folgenden 68 Seiten Gutachten wird festgestellt, dass die beiden adoptionsbereit sind. Dieses Gutachten wird für den zweiten Gerichtstermin im Jänner 2013 bereitgestellt. Das Gutachten kommt bei diesem Termin aber nicht zur Sprache, da die Vernehmung von vom Land OÖ beigebrachten ZeugInnen stattfindet.  Herr Janoschek berichtet, dass die eigentlich betroffene Sozialarbeiterin nicht anwesend war und, dass eine vorgeladene Zeugin vor dem Gericht erzählt, dass sie auch nicht wisse, ob die Sozialarbeiterin die Gerichtsladung erhalten hätte, weil diese in Karenz sei.
Das Gericht vertagte die Verhandlung und beauftragte die beklagte Partei die Anschrift der karenzierten Mitarbeiterin bekannt zu geben, damit diese geladen werden könne.
Am 9. April 213 fand der dritte Termin statt. Für diesen wurde, so meint Janoschek im Interview, „plötzlich“ die Zeugenladung der betroffenen Mitarbeiterin durch die Landesstelle zurückgezogen. Herr Janoschek und Frau Dallinger wurden aber befragt, ebenso die Gutachterin und zuständige Personen  des psychologischen Fachdiensts des Landes OÖ sowie der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.
Nun ist das Urteil des Bezirksgerichts Linz gefällt. Die Kläger, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger, haben Recht bekommen. Sie sind für eine Adoption geeignet.
Die schuldig gesprochene Partei kann nun vier Wochen beeinspruchen. Herr Janoschek vermutet, dass das passieren wird. Er und seine Lebensgefährtin wollen aber nicht aufgeben.
(Quellen: Interview mit Dietmar Janoschek; Urteil des Bezirksgericht Linz zum vorliegenden Fall)
(von KI-I)