Die aktuell geführte Diskussion um Änderungen der Sportförderung haben zu neuen Gesprächen geführt. Dabei sind die Bedenken des Österreichischen Behindertensportverbandes (ÖBSV) nun ausgeräumt worden. Gemeinsam mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Mag. Gerald Klug, haben sich ÖBSV-Präsidentin KR Brigitte Jank und ÖBSV-Vize-Präsident Mag. Julian Hadschieff auf eine gesetzlich garantierte Grundförderung in der Höhe von 800.000 Euro im Sinne einer optimalen Förderung des Behindertensports geeinigt.
Die Präsidentin des Österreichischen Behindertensportverbands ist erfreut, damit einen konstruktiven Ansatz im neuen Bundes-Sportförderungsgesetz gefunden zu haben. Mit den Regelungen im Bundes-Sportförderungsgesetz kann der Behindertensport nun für die Zukunft planen. Es werden im Sinne der Integration von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Behinderung im neuen Bundes-Sportförderunggesetz vermehrt auch zweckgebundene Förderungsmöglichkeiten mit den Bundes-Fachverbänden zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Spitzensport-Förderprogramme "Team Rot Weiß Rot" und "Rio 2016" stehen dem Österreichischer Behindertensportverband noch weitere Ansätze der individuellen Förderung von Aktiven ohne Einschränkung zur Verfügung.
"Sport ermöglicht behinderten Menschen durch Ausbildung von körperlichen Fähigkeiten die sichere Bewältigung von Alltagsanforderungen, fördert das Selbstbewusstsein und erleichtert somit auch soziale Integration", so die ÖBSV-Präsidentin Brigitte Jank. "Es sei auch wichtig zu betonen, dass die finanzielle Unterstützung dabei bis in die kleinste Sportzelle, den Verein und den Sportlern, gelangt. Die seitens des Bundes an den Österreichischen Behindertensportverband ausgeschüttete Fördersumme kommt in voller Höhe direkt beim Sport zum Einsatz".
(von Österreichischer Behindertensportverband, Quelle: OTS)