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Alle reden davon, dass Wohnen billiger werden muss. Zur vordergründigen Kostensenkung scheinen dabei alle Mittel recht. So drohen nach dem Beschluss in Vorarlberg in Kürze auch in Oberösterreich und Tirol Verschlechterungen der Bauordnungen zu Lasten von Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei ist barrierefreies Bauen angesichts der demografischen Entwicklung und im Sinne der Nachhaltigkeit eine Notwendigkeit.

Lifteinbau erst ab dem 4. Stockwerk, Rampen, die steiler sind als 6 Prozent, geringere Bewegungsflächen pro Stockwerk, nur noch ein Handlauf im Stiegenhaus – mit solchen Maßnahmen soll im Wohnbau Geld gespart werden, auf Kosten all jener, die diese Einrichtungen dringend brauchen: das betrifft Menschen mit Beeinträchtigungen ebenso wie Eltern mit kleinen Kindern oder ältere Menschen. Doch wer preisgünstig baut, baut im Endeffekt teuer. Denn die spätere Adaptierung kostet ein Vielfaches, wie auch Studien belegen.

Der ÖZIV fordert: Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel und Koppelung der Vergabe dieser Mittel an Barrierefreiheit. Damit auch im geförderten Wohnbau sinnvoll barrierefrei geplant und gebaut werden kann, müssen die geförderten Wohnflächen müssen entsprechend angepasst werden.

(von OTS)