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Während in Deutschland etwa 60 blinde RichterInnen arbeiten, sind in Österreich blinde und stark sehbeeinträchtite Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Im Zuge der Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollen zukünftig auch blinde und stark sehbeeinträchtigte Personen das Richteramt ausüben können.
Erstmalig wird ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, welches dieser Personengruppe die Ausübung des Berufs als Verwaltungsrichter bei den jetzt neu geschaffenen Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgerichten ermöglicht. Die bisher 120 Berufungssenate und Sonderbehörden gehen in elf Verwaltungsgerichte über. Jedes Bundesland erhält ein Verwaltungsgericht. Zusätzlich werden auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht installiert. Im Zuge dessen gelangen etwa 80 Planstellen für RichterInnen zur Besetzung. Es sind auch sehbeeinträchtigte und blinde Personen eingeladen und sollen besonders ermutigt werden, sich für ein Richteramt zu bewerben.
Es sollen rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen und getestet werden, z.B. die Installation technischer Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder Assistenzleistungen bei der Ausübung des Berufs. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt sollen begleitend evaluiert werden, damit generelle Rahmenbedingungen für die Ausübung des Richterberufs für blinde und stark sehbehinderte Menschen geschaffen werden können.
Gründe für die Wahl der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Pilotbereich liegen in der hauptsächlichen Arbeit mit Aktenverfahren. Lokalaugenscheine sind in diesem Bereich nicht im Vordergrund, wodurch laut Huainigg "das gewichtigste Gegenargument entkräftet wird".
Quellen:
ÖVP Parlamentsklub, OTS
SPÖ-Parlamentsklub, OTS
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, OTS
(von KI-I)