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Mit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Im Dezember 2008 hat sich der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss konstituiert, dem VertreterInnen der Zivilgesellschaft angehören. Die VertreterInnen der Zivilgesellschaft kommen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit und der wissenschaftlichen Lehre. Diesem Ausschuss obliegt die Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention. "Zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind dringlichst weitere Schritte notwendig", so die Vorsitzende des Ausschusses Marianne Schulze. "Das Bewusstsein zu den Auswirkungen der vertraglichen Vorgaben ist noch immer zu schwach, auch bei den öffentlichen Stellen sind die Verpflichtungen noch nicht wirklich angekommen".

Rückschau auf die erste Funktionsperiode

Der Ausschuss hat bisher fast 50 Stellungnahmen verfasst. In diesem Stellungnahmen verweist der Monitoringausschuss auf Versäumnisse in der Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Konvention. Marianne Schulze: "Trotzdem kann man leider nicht behaupten, dass in zentralen gesellschaftlichen Feldern wie Bildung, Schaffung der Voraussetzungen für selbst-bestimmtes Leben oder Bewusstseinsbildung Substantielles bewegt werden konnte."
"Das Bild von Menschen mit Behinderungen", so Schulze weiter, "wird nach wie vor geprägt von den alljährlich durch Formate wie "Licht ins Dunkel" verbreiteten Klischees über Menschen mit Behinderungen als Objekte rührender Fürsorge. Es wird Zeit, dass wir bei einer Sichtweise ankommen, die Menschen mit Behinderungen als Träger von Rechten – von Menschenrechten – begreift."
Der Ausschuss hat regelmäßig dem beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz errichteten Bundesbehindertenbeirat über die Fortschritte in der Umsetzung zu berichten. Die erste Funktionsperiode des Ausschusses ist kürzlich ausgelaufen, sodass man den diesjährigen Bericht zum Anlass genommen hat, auf die gesamten letzten vier Jahre zurückzublicken und auch einem größeren Adressatenkreis zu berichten. Die Beobachtungen wurden daher auch dem Nationalrat und den Landtagen sowie der Bundes- und den Landesregierungen übermittelt.
Der Ausschuss wird demnächst an das internationale Organ der Vereinten Nationen in Genf berichten. Dabei soll auch zentral thematisiert werden, dass die Position des Ausschusses selbst und seine Ressourcen zur Ermöglichung der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne der Pariser Prinzipien gestärkt werden müssen.
Quelle der bisherigen Information in diesem Bericht ist das OTS.

Stellungnahme: Barrierefreie Bildung für alle – Zusammenfassung der Ergebnisse

Dies ist eine Zusammenfassung der Stellungnahme des Monitoringausschusses zu barrierefreier Bildung für alle oder inklusiver Bildung. Quelle ist die öffentliche Stellungnahme des Monitoringausschusses zu "Barrierefreie Bildung für alle". Die Stellungnahme selbst beruht auf Ergebnisberichten über die österreichische Bildungssituation sowie Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses vom 2. Oktober 2012.

  1. Inklusive Bildung als Menschenrecht muss gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden.
  2. Es bedarf einer tiefgreifenden Strukturreform des österreichischen Bildungswesens, damit Segregation und Exklusion beendet werden.
  3. Ein Inklusionsfahrplan für eine barrierefreie Bildung für alle muss erstellt werden.
  4. Das System des sogenannten „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ soll abgeschafft werden.
  5. Sonderpädagogische Zentren sollen in Kompetenzzentren umgewandelt werden.
    Kenntnisse von SonderschulpädagogInnen und InklusionspädagogInnen, sowie das Wissen aus den sonderpädagogischen Förderzentren soll in einem inklusiven Bildungswesen genutzt werden.
  6. Soziale, kulturelle und sozio-ökonomische Barrieren im Bereich Bildung sollen aufgelöst werden.
  7. Sämtliche Bildungsbereiche sollen erfasst werden: somit auch der zentrale Bereich der frühkindlichen Förderung, Kindergarten, Schulbildung, Betreuung bzw. Erziehung, Weiterbildungseinrichtungen, sowie alle Bildungsformen – z.B. Fachhochschulen – und Universitäten.
  8. Es soll eine Gewährleistung der Verpflichtung zur Inklusion im Bereich privater Dienstleistungen geben.
  9. Es soll eine Gewährleistung von Übergängen zwischen den Bildungseinrichtungen bzw. zwischen den Bildungseinrichtungen bis zum Arbeitsmarkt geben
    (z.B. Schule – Universität, Schule – Berufsbildung – Arbeitsmarkt).
  10. Es sollen sämtliche Prinzipien der Konvention (Artikel 3), allen voran Inklusion, umgesetzt werden.
  11. Anti-Diskriminierungsbestimmung sollen verwirklicht werden und angemessene Vorkehrungen gewährleistet werden (Artikel 2, 5 (3)).
  12. Die Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, soll maximal gefördert werden.
  13. Sie sollen in allen Diskussionen und Umsetzungsplänen partizipieren (Artikel 4 (3)).
  14. Das Recht auf Bildung soll nicht nur als ein eigenständiges Menschenrecht erkannt sein. Bildung soll auch ein zentrales Instrument sein, damit allen Menschenrechten zur Geltung verholfen wird.
    Menschenrechtsbildung sollte ein selbstverständlicherer Bestandteil in sämtlichen Bildungsbereichen werden.
  15. Es soll Persönliche Assistenz im Bildungsbereich geben.
  16. Es soll einen Etappenplanes zur Herstellung umfassender Barrierefreiheit im schulischen Bereich geben.
  17. Es soll eine Barrierefreiheit des öffentlichen Nahverkehrs geben, damit der Besuch von Bildungseinrichtungen gewährleistet ist.
  18. Es soll eine tiefgreifende Reform der PädagogInnen-Ausbildung geben mit dem Ziel, Inklusionskompetenz für alle Lehrenden zu gewährleisten.
  19. Es soll Bewusstseinsbildung passieren (Artikel 8).
  20. Es soll auch Projekte im Bereich Bildung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geben.

Stellungnahme: Persönliches Budget

Dies ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Stellungnahme des Monitoringausschusses zu "Persönlichem Budget". Die Stellungnahme selbst nutzt Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung am 26. April 2012, bisherige Stellungnahmen und Teile der UN-Konvention.
Persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Verwaltung von Assistenz- und Unterstützungsleistungen.
Das Persönliche Budget passt als Konzept nicht ohne weiters in bestehende österreichische Leistungsstrukturen. Es gibt einige Überschneidungen mit bisherigen Leistungsstrukturen. Es besteht auch die Gefahr die Funktion oder die Möglichkeiten von Persönlichem Budget falsch zu verstehen.
Das Pflegegeld nach dem Bundes-Pflegegeldgesetz ist in seiner Zielsetzung einem Persönlichen Budget nicht unähnlich. Man kann selbstbestimmt Unterstützungsleistungen zukaufen. Dies wird durch die Zuerkennung von Geldmitteln ermöglicht. Allerdings ist die Konzeption und Umsetzung nicht unbedingt eine Möglichkeit, die alle Aspekte von Unterstützungs- und Assistenzbedarf im Sinne eines selbstbestimmten Lebens abdeckt. Schon der Titel vermittelt den pflegerisch-medizinischen Schwerpunkt und weniger die Ermöglichung von Inklusion im Alltag. In der derzeit ausbezahlten Form ist das Pflegegeld nur als Zuschuss konzipiert.
Das Persönliche Budget ist für Menschen mit Behinderungen in direkter Verwendung gedacht.
Beispiele für Leistungen, die aus dem Persönlichen Budget jedenfalls abgedeckt werden müssen, wurden genannt: Behandlungen, Therapien,  Hilfsmittel,  Assistenz, vor allem Persönliche Assistenz  und andere Formen von Unterstützung.
Es ist nicht Ziel des Persönlichen Budgets, dass Träger oder andere Institutionen dieses Budget für zusätzliche Leistungen beantragen können.
Das Persönliche Budget muss so gestaltet sein: bundeseinheitlich, einkommensunabhängig, bedarfsgerecht, frei von Selbstbehalten, leicht beantragbar und leicht abrechenbar, sowie mit einem Rechtsanspruch versehen
(Quelle: Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, von OTS; Stellungnahme "Barrierefreie Bildung für alle" des Monitoringausschusses; Stellungnahme "Persönliches Budget" des Monitoringausschusses)