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Das blinde Paar Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger kämpft seit fast drei Jahren darum, ein blindes Waisenkind aus sehr armen Verhältnissen adoptieren und ihm eine Zukunft schenken zu dürfen. Die Jugendwohlfahrt sagt nein und sieht bei Blinden das Kindeswohl gefährdet. Die Tatsache, dass es hunderte blinde Paare gibt, die ihre leiblichen Kinder problemlos aufziehen, spielt dabei keine Rolle, denn so die Psychologin der BH Linz-Land: "Bei einer Adoption handelt es sich um ein rechtlich konstruiertes Eltern- Kindverhältnis und bei einem beeinträchtigten Paar aufzuwachsen, muss ich einem Kind ja nicht antun". Solche und ähnliche diskriminierende Aussagen wie z.B. auch vom zuständigen Landesrat Josef Ackerl, wonach blinde Eltern bei einem Kind vielleicht einen Zeckenbiss oder einen Sonnenbrand übersehen könnten, führten dazu, dass das blinde Paar Klage gegen das Land OÖ einbrachte.
Gestützt auf zwei private Sachverständigen-Gutachten sowie dem Gerichtssachverständigen Gutachten, die alle drei von namhaften Fachpsychologen angefertigt wurden und dem blinden Paar die Fähigkeit und Kompetenz bestätigen, ein Kind adoptieren und aufziehen zu können, geht das blinde Paar mit großer Hoffnung zu dieser Gerichtsverhandlung.
"Wir haben wegen Diskriminierung geklagt und möchten, dass uns endlich die Behörde die benötigte positive Adoptionseignung ausfertigt, die wir benötigen, um die Adoption eines blinden Waisenkindes bei den Bulgarischen Behörden beantragen zu können": sagt Dietmar Janoschek. Der als Präsident vom Verein freiraum-europa bereits seit Jahren viele beeinträchtigte Kinder im In- und Ausland unterstützt und sich für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und barrierefreies Leben für Menschen mit Beeinträchtig einsetzt.
Tausende Menschen mit Beeinträchtigung warten mit Spannung auf dieses Urteil
freiraum-europa hat in den letzten Jahren viele Anrufe und Post von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aus ganz Österreich erhalten, die ähnliches erlebt haben bzw. bezüglich eines Adoptionswunsches von Behörden abgewimmelt wurden. Nun hoffen viele auf eine zukunftsweisende Entscheidung des Bezirksgerichtes Linz und auf Gerechtigkeit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes sowie der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
(von OTS)