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Der im vorgestrigen Unterausschuss behandelte Antrag des SPÖ-Landtagsklubs zur Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes bringt im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage Vereinfachungen für Betroffene wie für die Verwaltung mit sich. "Geldleistungen an beeinträchtigte Menschen sollen künftig fast ausschließlich über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgewickelt werden, während Sachleistungen wie bisher über das Chancengleichheitsgesetz zuerkannt werden", informiert Affenzeller. Der eingerichtete Unterausschuss gibt allen Fraktionen die Möglichkeit, nach eingehender Beratung noch entscheidende Präzisierungen am Gesetzestext vorzunehmen. Das mit 1. September 2008 in Kraft getretene CHG hat sich bewährt, was ein Evaluierungsbericht bestätigt.
Das Chancengleichheitsgesetz löste das Behindertengesetz von 1991 ab. Das neue Gesetz erweiterte den Leistungskatalog, ermöglichte Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zur Mindestsicherung und verankerte Interessensvertretungen der Betroffenen. Beeinträchtigte Menschen haben nun mehr Mitsprache- und Teilhabemöglichkeiten sowie einen Rechtsanspruch auf subsidiäres Mindesteinkommen. Bescheide werden seit dem neuen Gesetz in leicht verständlicher Sprache ausgestellt.
Die bereits erreichten Verbesserungen wurden von der jüngst abgeschlossenen Evaluierung mit einem 469 Seiten starken Bericht bestätigt, der Thema im nächsten Unterausschuss sein wird. "Zur Erstellung des Evaluierungsberichtes wurden VertreterInnen der Betroffenen und ExpertInnen interviewt. Sie bejahen eindeutig, dass mit dem CHG eingeleitete Maßnahmen wie die Wohnoffensive mit Dezentralisierung und Verkleinerung der Wohneinheiten und die Einrichtung der Interessensvertretungen die Teilhabe entscheidend gefördert haben", berichtet Affenzeller.

(von OTS)