104.000 blinde und hochgradig sehbeeinträchtigte Menschen wollen maximal 7,84 Euro pro Monat bezahlen
Zum Thema Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe melden sich
nun auch die VertreterInnen der dauerhaft sehbeeinträchtigten
Menschen in Österreich zu Wort. "Wir fordern eine deutliche Reduktion
der Rundfunkgebühr, da wir nur einen kleinen Bruchteil des
ORF-Angebotes konsumieren können", stellt BSVÖ-Präsident Dr. Markus
Wolf klar. Betroffene mit geringem Einkommen sollen auch weiterhin
zur Gänze befreit werden.
Mangels aktueller Zahlen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
wieviel Prozent des Gesamtprogrammes von ORF eins, ORF 2, ORF III und
ORF SPORT versehen sind, zitiert der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich aus Berechnungen anhand des Etappenplanes für 2010. Damals waren lediglich 2,4 Prozent des
Fernsehprogrammes (ORF eins und ORF 2) für visuell beeinträchtigte
Menschen barrierefrei konsumierbar.
Monatlich 7,84 Euro sind genug!
Der BSVÖ fordert daher, dass die 104.000 blinden und hochgradig sehbeeinträchtigten Menschen unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen für den vergleichsweise geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten. Bezahlen möchte man in Hinkunft max. 7,84 Euro, ein Drittel der derzeitigen monatlichen Rundfunkgebühr in der Höhe von 23,51 Euro.
In Deutschland ebenfalls ein Drittel
BSVÖ-Präsident Wolf: "Diese Neuberechnung eines fairen Anteiles
von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein
zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im
Nachbarland Deutschland schon am 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll.
Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus
Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur
5,99 Euro – ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro."
Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen
Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, so der BSVÖ,
auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe
zur Gänze entfallen.
Falls die geforderte Reduktion nicht umgesetzt werden sollte,
kündigt der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich
Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt an.
(von blindenverband.at, Quelle: OTS)