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Die österreichische Praxis der Sachwalterschaft führt dazu, dass die Menschen meist für alle Lebensbereiche besachwaltert werden. Das verstößt gegen Art. 12 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK).

Lesen Sie mehr vom Artikel Sachwalterschaft soll durch Einwilligungsvorbehalt nach deutschem Vorbild ergänzt werden.