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Am Montag informierte "Thema" im ORF über Zwangssterilisationen an Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten.
Aktuell ist das Thema in den Medien, weil eine Dame die Lebenshilfe beschuldigt, sie vor drei Jahren zur Sterilisation genötigt zu haben. Die Lebenshilfe wehrt sich und sagt, die Dame wollte die Sterilisation selbst. Sie legten auch eine Einwilligung  der Dame vor. (ORF)
Die Aussagen beider Seiten sind unterschiedlich. Trotzdem zeigt das die Aktualität des Themas "Zwangssterilisation". Es besteht dringend Klärungsbedarf und der Wunsch nach einer klaren Richtlinie.
Eine solche Richtlinie sollte das Gesetz sein. Doch erst seit dem Jahr 2001 ist das Thema "Sterilisation" in Österreich gesetzlich geregelt. Diese darf mit Einwilligung der betroffenen Person geschehen. Ohne Einwilligung der Person darf diese ausschließlich mit medizinischem Gutachten sowie einem Beschluss des Pflegschaftsgerichts vorgenommen werden. (ORF)
Seit dem 2. Weltkrieg wurden Sterilisationen häufig als Blinddarmoperationen getarnt oder die sexuelle Lust von Menschen mit Beeinträchtigungen medikamentös unterdrückt. In Skandinavien wurde diese Vorgehensweise in den 1950ern unterdrückt. In Österreich war – vielleicht ist – dieses Thema nicht vollendet.
Offen bleibt: Wann ändert sich wirklich etwas? Wann gibt es sinnvolle gesetzliche Schritte vorwärts? Wann können alle aus Betreuung und Begleitung mit? Wann darf der Mensch tatsächlich selbst entscheiden?

(Quelle: ORF TVTHEK, Thema, 01.10.2012)
(von KI-I)