Direkt zum Inhalt

Das bereits länger diskutierte Thema, ob Behindertenparkplätze für Begleitfahrzeuge von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen genützt werden dürfen, könnte sich demnächst entscheiden. Derzeit arbeitet man im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie an einem entsprechenden Begutachtungsentwurf.
Schon früher hat Gleichgestellt über Behindertenparkplätze für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen berichtet und informiert, dass die Nutzung dieser Parkplätze beispielsweise in Deutschland erlaubt ist. Österreich würde hier international nicht nur gegenüber Deutschland sondern auch Übersee-Staaten aufholen.
Zweck des Begutachtungsentwurfs:

  • Die Voraussetzungen für den Parkausweis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind an jene für die Eintragung der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel in den Behindertenpass nach dem Bundes-Behindertengesetz anzugleichen.
  • Die beiden Verwaltungsverfahren sind zusammenzulegen und beim Bundessozialamt zu konzentrieren (Verwaltungsvereinfachung).

Um diesen Entwurf zu verwirklichen, bedarf es einer Anpassung der StVO sowie einer Verfassungsbestimmung, da eine Vollzugskompetenz der Länder betroffen ist. Die Bundesländer sind daher einzubinden.
Im Begutachtungsentwurf wird nach Informationen des Blinden- und Sehbehindertenverbands angestrebt, dass das Bundessozialamt in Hinkunft bei der Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…" im Behindertenpass auch für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen einen entsprechenden Parkausweis ausstellen kann.

(Quellen: Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Behindertenparkplätze bald für blinde und sehbehinderte Menschen?; Gleichgestellt, Behindertenparkplätze für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen)
(von KI-I)