Der Nationale Aktionsplan für Behinderung "ist ein langfristiges, politisch verbindliches Rahmenprogramm für die Umsetzung und Förderung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Zu den zentralen Maßnahmen, die bis 2020 umgesetzt werden sollen, zählen u.a. der Ausbau der Kinderrehabilitation, die Leistungsverbesserung für Opfer von Verbrechen, die Reform des Sachwalterrechts und die Weiterentwicklung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung." Das schreibt das bmask nach der Veröffentlichung des NAP Behinderung.
Diese Aussage des bmask sehen Behindertenorganisationen durchaus kritisch. Ehemals 272 Punkte im Nationalen Aktionsplan wurden auf 250 Punkte gekürzt, wobei sowohl positive als auch negativ wirkende Aspekte dem Rotstift zum Opfer fielen, beispielsweise eine volkswirtschaftliche Evaluierung von Barrierefreiheit. Einige Themen wie Forschung im AAL-Bereich wurden neu in den Nationalen Aktionsplan aufgenommen.
Die ÖAR spricht von Streichungen, Aufweichungen und nur minimalsten Verbesserungen gegenüber dem Entwurf.
Kritik am Nationalen Aktionsplan
Der ÖAR kritisiert eine Politik von einem Schritt nach vorn und zwei Schritten zurück beim Nationalen Aktionsplan. Unter anderem wird bei der Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nur mehr von einer breit angelegten Diskussion gesprochen.
Außerdem wurden zwei für blinde Menschen wichtige Maßnahmen gestrichen, die ein selbstständiges Zurechtkommen im Alltag fördern. Das sind die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme und die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie eine Streichung des Low Vision-Trainings als Leistung der medizinischen Rehabilitation.
In der endgültigen Fassung entfällt auch die kindergerechte und barrierefreie Adaptierung und Finanzierung einer ausreichenden Zahl von Kinderbetreuungsplätzen sowie eine Erhöhung der Familienbeihilfe für behinderte Kinder.
Der Punkt „Evaluierung der Rahmenbedingungen für die 24- Stunden-Betreuung für die Betreuten, Angehörigen und BetreuerInnen“ wurde ersatzlos gestrichen.
Einige Verbesserungen im Nationalen Aktionsplan
Eine Verbesserung stellt die "Durchforstung der Vorschriften betreffend die Zulassung zu Berufen und Berufsausbildungen im Hinblick auf diskriminierende Bestimmungen und deren Beseitigung" dar. So ist zu hoffen, dass Betroffene zukünftig leichter in interessante Berufe einsteigen können.
Positiv ist weiters, dass Lehrveranstaltungen bezüglich Barrierefreiheit an technischen Universitäten sichergestellt und zu Pflichtlehrveranstaltungen werden. Gleiches gilt für den pädagischen Sektor. Das bedeutet, dass Architekturstudierende, Studierende des Bauingeneurwesens sowie angehende Lehrkräfte sich mit Barrierefreiheit beschäftigen müssen. Je mehr Wissen dazu vorhanden ist, desto wahrscheinlicher wird es, dass Barrierefreiheit Alltag wird.
(Quellen: bmask, Presseaussendung 24.7.2012, Vergleich Entwurf und endgültige Fassung des Nationalen Aktionsplan durch den ÖAR)
(von KI-I)