Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen haben sehr eingeschränkt Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Zeitschriften. Betroffene können in Europa über 95 Prozent der Veröffentlichungen nicht nutzen, da diese nicht in für den Personenkreis zugänglichen Formaten vorliegen. Zugängliche Formate sind beispielsweise Braille-Blindenschrift, Großdruck für sehbehinderte Menschen oder Audioversionen. (vgl. Blindenverband der Blinden und Sehbehinderten Österreich)
Verhandlungen seit 2009
Bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gibt es seit 2009 Verhandlungen über eine generelle Ausnahme vom Urheberrecht für Braille und andere zugängliche Formate, die den grenzüberschreitenden Austausch von Lesematerial für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen erleichtern sollen. Im Juli 2012 wird die nächste Verhandlungsrunde eröffnet. (vgl. Blindenverband der Blinden und Sehbehinderten Österreich)
Österreich verneint derzeit noch die Forderung einer generellen Ausnahme vom Urheberrecht für Braille und andere zugängliche Formate und verstösst damit laut Blindenverband gegen Artikel 21 der Behindertenrechtskonvention, welcher besagt: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;" (bmask)
Informationskarte über den Stand der WIPO-Verhandlungen zum Urheberrecht
Die Europäische Blindenunion (EBU) hat eine Karte aller EU-Länder erarbeitet, die die jeweilige Regierungsposition zum WIPO-Abkommen zeigt. Mit Hilfe dieser Karte können Sie rasch die jeweilige Haltung der einzelnen Staaten in Erfahrung bringen und außerdem Kontakt zu den Verantwortlichen auf staatlicher Ebene aufnehmen und Unterstützung für den verbesserten Zugang zu barrierefreien Büchern einfordern. (vgl. Blindenverband der Blinden und Sehbehinderten Österreich)
Quellen:
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Uneingeschränkter Zugang zu Büchern und Zeitschriften
bmask, Artikel 21, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(von KI-I)