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Manche von Ihnen wissen vielleicht, dass der Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft auch vom Einkommen abhängt. Lebt eine Person lange genug in Österreich, verfügt über einen ausreichenden Wortschatz, möchte die Staatsbürgerschaft, verdient aber zu wenig, dann sieht es weniger rosig aus.
Diese Regelung trifft alle, mitunter auch Menschen mit Beeinträchtigung. Manche sagen jetzt: „Na klar. Das Gesetz gilt für alle.“ Aber was tun, wenn die Person eine so starke Beeinträchtigung hat, dass sie nicht voll verdienstfähig ist? Was tun, wenn sie nur wenig verdienen kann, weil sie für den ersten Arbeitsmarkt ‚ungeeignet‘ ist?
Die Presse.com berichtet, dass man im Beratungszentrum für MigrantInnen solche Fälle „zuhauf“ kenne. Menschen mit Beeinträchtigung und chronisch kranke Menschen haben es besonders schwer die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das dafür vorzulegende Einkommen muss „für die letzten drei Jahre rückwirkend ohne Unterbrechung nachgewiesen werden. Sozialleistungen vom Staat dürfen in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen worden sein.“ (Die Presse.com)
„Alleinstehende müssen rund 815 Euro, Ehepaare etwa 1222 Euro an Einkommen pro Monat nachweisen. Die Zahlen orientieren sich an den Ausgleichszulagenrichtsetzen. Doch dabei bleibt es nicht. Die Miete, etwaige Kredite, Unterhaltszahlungen an Expartner oder Kinder werden miteinberechnet. Eine alleinstehende Frau, die rund 300Euro Miete und 200 Euro für einen Kredit bezahlt, müsste demnach um etwa 240Euro mehr verdienen – also rund 1055Euro. Wer Kinder hat, muss auch ein höheres Einkommen nachweisen. Für alleinerziehende Mütter, die Teilzeit arbeiten müssen, sei das oft unmöglich, meint Cayci (Anm: d.Redaktion: Mitarbeiter des Beratungszentrums für MigrantInnen). Und gerade Menschen, die wegen einer Behinderung nicht arbeiten können und von Sozialleistungen abhängig sind, können diese Voraussetzungen niemals erfüllen.“ (Die Presse.com)
Mit dem aktuellen Fall einer jungen Frau aus Uruguay, die beinah ihr ganzes Leben in Österreich verbringt und wegen einer kognitiven Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann, lebt die Diskussion um die aktuelle gesetzliche Regelung neu auf. Wir dürfen gespannt sein, was uns die Zukunft weist.
Quelle: Behinderung Hindernis für Staatsbürgerschaft, Artikel vom 5.Juni 2012 in: Die Presse.com (von KI-I)