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Der unabhängige und weisungsfreie Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erinnert in seiner jüngsten Stellungnahme an die menschenrechtliche Verantwortung für Menschen mit Behinderungen, gerade auch in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten.
Die Stellungnahme "Förderungen – Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit", die am 13. März dem Ministerrat vorgelegt wurde, moniert, dass Verbesserungen der beruflichen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach wie vor weitgehend als Maßnahmen der Sozialpolitik begriffen werden. Die Konvention sieht jedoch vor, dass Barrierefreiheit und Inklusion als Prinzipien verstanden werden, von sämtlichen Politikfeldern als Querschnittsthemen implementiert werden müssen.
Aus Anlass des fünften Jahrestages der Unterzeichnung der Konvention am 30. März erinnert der Monitoringausschuss daran, dass Österreich völkerrechtlich verpflichtet ist, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Gesellschaftsbereichen sicherzustellen. Die dem Förderungswesen eigene "Gewährung", die von Ermessen geprägt ist, widerspricht der Notwendigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit als politische Kernkompetenz umzusetzen. Der Monitoringausschuss erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass es "mittelfristig unabdingbar ist, den menschenrechtlichen Verpflichtungen durch individuelle Rechtsansprüche Genüge zu tun."
Die Stellungnahme des Monitoringausschusses ist unter www.monitoringausschuss.at publiziert.
Der unabhängige Monitoringausschuss ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vom 13. Dezember 2006 (ratifiziert mit 26. Oktober 2008; BGBl. III Nr. 155/2008) in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat sich auf der Grundlage von § 13 Bundesbehindertengesetz in Umsetzung der Konvention konstituiert. Dem weisungsfreien Ausschuss gehören VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit sowie der wissenschaftlichen Lehre an. Weiters gehören ihm mit beratender Stimme an je eine Vertretung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie des jeweils betroffenen Ressorts oder obersten Organs der Vollziehung.
(von Unabhängiger Monitoringausschuss zur Überwachung der Einhaltung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Quelle: OTS)