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Eine Änderung im Fachhochschul-Studienrecht ermöglicht Studierenden mit Beeinträchtigung an Österreichs Fachhhochschulen durch eine Gesetzesänderung abweichende Prüfungsmethoden.  In § 13 des Fachhochschul-Studienrechts, Bereich "Allgemeine Prüfungsmodalitäten", wurde der Absatz 2 neu gestaltet. "Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch die abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden“, erklärt Mag. Höllerer vom Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband.

Ombudsstelle für Studierende ersetzt Studierendenanwaltschaft

Aus der ehemaligen Studierendenanwaltschaft wurde die "Ombudsstelle für Studierende". Die Ombudsstelle für Studierende ist nun gesetzlich im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verankert. Dieser Schritt entspricht auch europäischen Entwicklungen im Bereich der Studierendenbetreuung und Wahrung von Studierendenanliegen.

Wertvolle Anlaufstelle

"Die Ombudsstelle für Studierende ist eine wertvolle Anlaufstelle für Studierende und ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung im Studierendenalltag", so Minister Töchterle, der die Ombudsstelle zu deren Eröffnung besuchte.
"Wir werden Studierende, die mit sehr verschiedenen Anliegen auf uns zukommen, beraten und ihnen bei der Lösung von Problemen helfen. Den Hochschulinstitutionen stehen wir beratend zur Verfügung, wenn es um Verbesserungsmöglichkeiten im Studienalltag geht", so Dr. Josef Leidenfrost von der Ombudsstelle. Aufgrund der bisherigen Arbeit der Studierendenanwaltschaft greift das Team rund um Dr. Josef Leidenfrost auf einen großen Erfahrungsschatz zurück, der verschiedenste Anliegen von Studierenden aus dem gesamten Tertiärbereich umfasst.

Kostenlos und anonym

Die neue Ombudsstelle für Studierende wird neben dem bisherigen Service- und Informationsauftrag weiterhin die wesentliche Funktion der Identifizierung, Nennung und möglichen Behebung von Alltagsproblemen im Tertiärbereich erfüllen. Sie übt ihre Tätigkeit unentgeltlich und unter Wahrung der Anonymität der Studierenden gegenüber Dritten aus und steht auch für Studieninteressenten und Studienwerber/innen sowie für Studierende mit Erstabschlüssen zur Verfügung. Für Hochschulorgane und Verantwortliche vor Ort kann sie nach dem neuen Gesetz Empfehlungen abgeben.

Im ständigen Dialog

Die Ombudstelle für Studierende steht im ständigen Dialog mit den Studierendenvertretungen. Bei den Berufs- und Studieninformationsmessen in Wien (März 212), in Innsbruck (Oktober 2012) sowie in Klagenfurt (November 2012) wird die Ombudsstelle vertreten sein.

Erreichbarkeit der Ombudsstelle für Studierende

Termine sind am Sitz des Büros in Wien in der Teinfaltstraße 8 nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Ombudsstelle ist gebührenfrei telefonisch unter 0800 311 650 von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr und per Mail unter info@hochschulombudsmann.at zu erreichen.
Weiterführende Informationen sowie elektronische Broschüren (eine davon auch in Braille-Schrift und als Audio-Datei) gibt es unter www.hochschulombudsmann.at.
Kontakt: Mag. Gerhard Höllerer, Tel. +43 (0) 664 / 44 10 400
(von Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband)