Im Land OÖ sind Änderungen zur baulichen Barrierefreiheit beim OÖ. Bautechnikgesetz 2012 und der OÖ. Bautechnikverordnung 2012 geplant. Die Begutachtungsfrist läuft dieser Tage aus. Die Änderungen sollen bis Sommer 2012 beschlossene Sache sein. Die Änderungen verursachen laut dem " Netzwerk Barrierefreies OÖ“ drastische Verschlechterungen bezüglich der Barrierefreiheit und die Entwicklung der Barrierefreiheit in OÖ um Jahrzehnte zurückwerfen.
In den vorliegenden Begutachtungsentwürfen wird nicht bedacht, dass Einsparungen im Bereich der Barrierefreiheit langfristig betrachtet hohe Folgekosten durch nachträglich notwendig werdende Umbaumaßnahmen verursachen.
Allgemein
Barrierefreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Barrierefreiheit ist ein unentbehrlicher Faktor für die Lebens-qualität der Bevölkerung. Auf Barrierefreiheit ist nicht nur eine Minderheit angewiesen. Alle, die sich zumindest etwas mit Barrierefreiheit beschäftigen, wissen, dass die Zielgruppe von Barrierefreiheit groß ist.
Barrierefreiheit ist für 10% der Bevölkerung ein Muss, für 40% extrem hilfreich und es profitieren alle davon. Barrierefreiheit in der heutigen Zeit nicht mit zu bedenken ist volkswirtschaftlich, gesellschaftspolitisch und sozialwirtschaftlich mindestens mangelhaft.
Inzwischen haben das auch wirtschaftlich Orientierte erkannt und bieten Tourismus für alle; Tourismus für 50+; seniorengerechte Produkte; elektrische Hilfen für den Einkauf; fahrbare Untersätze für den Einkauf, und, und, und. Warum sollen da im Wohnbau bestehende Regelungen zur Barrierefreiheit zurückgenommen werden?
Was sind Hintergründe dieses leider „unlustigen Schabernacks“?
In den Erläuterungen zu den Begutachtungsentwürfen wird mehrmals von „sachlich begründeten“ Änderungen gesprochen. Bitte um Aufklärung fragt da der denkende Mensch und stellt fest, dass auf diese sachliche Begründbarkeit gemäß dem "Netzwerk Barrierefreies OÖ" in den Erläuterungen der Begutachtungsentwürfe nicht eingegangen wird.
Fraglich: Was bringt die Zukunft?
Europa altert. Österreich altert. Oberösterreich etwa nicht?
Oberösterreich in Zahlen und Fakten verrät, dass seit der Volkszählung 2001 bis zum 1.Jänner 2011 die prozentuelle Summe der 60-jährigen und Älteren in Oberösterreich gestiegen sind. Heute leben knapp 40.000 mehr ältere Menschen in OÖ als im Jahr 2001. (Land OÖ 1)
Die Abteilung für Statistik des Landes OÖ veröffentlicht noch mehr Zahlen. Die Lebenserwartung der OÖ. Bevölkerung wird bis 2050 weiter auf 86,2 Jahre steigen. Darüber hinaus werden „die Anteile der Kinder und Jugendlichen sowie auch jene der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in allen Bezirken zurückgehen. Gleichzeit gewinnen die Anteile der älteren Bevölkerung zum Teil massiv an Gewicht.“ (Land OÖ 2)
Dazu eine Auflistung:
Jahr 2009 (Bevölkerung 1,41 Millionen): 22% unter 20-jährige; 61% 20 bis 64-jährige; 18% 65-jährig und älter
Prognose für das Jahr 2050 (Bevölkerung 1,54 Millionen): 18% unter 20-jährige; 53% 20 bis 64-jährige; 29% 65-jährig und älter.
Durchschnittlich gibt es 2050 um 88% (212.674 Personen) mehr 65-jährig und ältere Personen in OÖ.
(Land OÖ 2)
Folgen zurückgenommener Barrierefreiheit im Wohnbau
Fehlende Barrierefreiheit beim Wohnen kann den Verbleib von Menschen in ihrer gewohnten Umgebung verhindern, die alters-, krankheits- oder behinderungsbedingt plötzlich auf Barrierefreiheit angewiesen sind. In ein Altenheim ziehen zu müssen, weil die Wohnung in der man lebt, nicht barrierefrei oder auch nicht adaptierbar gebaut wurde, ist wohl die teuerste Lösung. (Netzwerk Barrierefreies OÖ)
Vom "Netzwerk Barrierefreies OÖ“ wird berichtet, dass „den politischen Entscheidungsträgern, die auf Kosten der Barrierefreiheit sparen wollen, nicht bewusst zu sein [scheint], dass Barrierefreiheit auch ein Menschenrecht ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Artikel 9 und Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, den Artikel 7 der Bundesverfassung, das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und den § 2 des Oö. Antidiskriminierungsgesetzes.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. Oktober 2008 sind gemäß Artikel 4 Abs. 5 Bund, Länder und Gemeinden in Österreich gleichermaßen verpflichtet, dieses Übereinkommen in die Tat umzusetzen. Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festgelegten Standards durch österreichische Gesetze zu gewährleisten und umzusetzen.“
Die geplanten Verschlechterungen der Barrierefreiheit im oberösterreichischen Wohnbau entnehmen Sie im Detail bitte dem Bericht „Die geplanten Verschlechterungen der Barrierefreiheit im Detail“.
Schließen Sie sich dem "Netzwerk Barrierefreies OÖ" an
Um gemeinsam gegen die drohenden Verschlechterungen der Barrierefreiheit zu kämpfen, haben die Selbstbestimmt-Leben-Initiative OÖ und der Zivilinvalidenverband OÖ das "Netzwerk Barrierefreies OÖ“ gegründet. Zahlreiche andere Organisationen aber auch Einzelpersonen, haben sich diesem Netzwerk bereits angeschlossen.
Wer sich als Einzelperson oder auch als Organisation den Forderungen und Anliegen des "Netzwerkes Barrierefreies OÖ" anschließen möchte, kann dies durch eine Eintragung im Internet auf www.barrierefreies-ooe.at tun.
(von KI-I; Quellen: Netzwerk Barrierefreies OÖ, Land OÖ 1 – Wohnbevölkerung der Jahre 2001 und 2011 nach Altersgruppen, Land OÖ 2 – Regionale Bevölkerungsprognose 2009 bis 2050)