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Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz
stärkt Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag.
Zum Beispiel im Privat-Leben, in der Ausbildung und in der Arbeit.
Damit Menschen mit Behinderung stark sind,
sind Chancen-Gleichheit und Selbstbestimmung wichtig.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben das Recht
Werkstättenräte und Wohnräte zu wählen.
Es gibt neue Regeln,
wenn man eine Förderung
für eine Leistung nach dem Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz bekommt.
Zum Beispiel für die persönliche Assistenz oder die Berufsintegration.
Im Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz können alle lesen,
welche Leistungen es in Wien gibt und
wer sie bekommen kann.
Jetzt gibt es das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz auch in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf den Link,
dann kommen Sie zum Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz in Leichter Sprache.
Wichtig:
Das Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz in Leichter Sprache ist kein Gesetz,
sondern ein Leicht-Lesen-Text.
Der Fond Soziales Wien und die Behörden
entscheiden nur mit dem Original-Text.
Klicken Sie auf den Link,
dann kommen Sie zum Wiener Chancen-Gleichheits-Gesetz als Original-Text.

Wer hat diesen Artikel geschrieben?
Das Kompetenznetzwerk KI-I hat den Text geschrieben.
Die Information und das Foto sind von der Stadt Wien.