Direkt zum Inhalt

Die Niederösterreichische Arbeiterkammer fordert, dass behinderte Menschen in Österreich so schnell wie möglich einen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz erhalten sollen. “Das ist Teil der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung”, erklärt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. “Und Menschenrechte dürfen nicht warten.”
Persönliche Assistenz – darunter versteht man Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit schwerer Behinderung, die es ihnen ermöglichen, ihr Leben selbstbestimmt und aktiv zu bewältigen: “Das ist Hilfe bei allen täglichen Verrichtungen und im Beruf”, erklärt AKNÖ-Experte Reinhard Schmitt. In Österreich gibt es verschiedene Stellen, bei denen Menschen mit Behinderung die Persönliche Assistenz beantragen können. “Nur leider sind die Kriterien von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und für Hilfe im Privatbereich ist das Bundesland zuständig, wenn es den Beruf betrifft, ist es das Bundessozialamt. Das ist eine Barriere um an eine Leistung zu kommen, die eigentlich Barrieren beseitigen sollte.” Und: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz.
“Wir fordern, dass diese Barrieren rasch beseitigt werden. Wir brauchen einen Rechtsanspruch mit bundesweit einheitlichen Regeln”, sagt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. Er stützt sich in dieser Forderung auf einen Beschluss des Niederösterreichischen ArbeitnehmerInnenparlaments und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. “Erst gestern hat der Monitoringausschuss, der die Umsetzung der Konvention in Österreich überwacht, festgestellt, dass die Persönliche Assistenz sehr wohl Teil der Rechte ist, die Menschen mit Behinderung zustehen. Dem kann ich mich nur anschließen”, sagt Haneder. “Das sollte die Politik als Signal sehen, den Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz so schnell wie möglich zu beschließen. Menschenrechte dürfen nicht warten.” Außerdem hätten alle fünf Parlamentsparteien die rasche Umsetzung gefordert. “Ich frage mich, woran es noch scheitert”, sagt Haneder.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensternoe.arbeiterkammer.at; Quelle: OTS)