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Bei den ÖH-Wahlen (24. – 26. Mai) haben sehbeeinträchtigte und blinde Studierende zum ersten Mal die Möglichkeit, ihr geheimes Wahlrecht auszuüben: Mittels Wahlschablonen können sie ohne eine Vertrauensperson einweihen zu müssen an der Wahl teilnehmen.
“Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen der ÖH”, so das Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung. “Es gab an den Universitäten und Fachhochschulen zuletzt einige Verbesserungen für Studierende mit Behinderung”, verweist Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle etwa auf einen Modellversuch an der TU Wien zur Unterstützung von gehörlosen Studierenden und die Aufstockung des Sozialfonds der ÖH speziell für Studierende mit Behinderung. “Es ist sehr erfreulich, dass nun auch bei den ÖH-Wahlen entsprechende Schritte gesetzt werden und das Wählen für sehbehinderte und blinde Studierende erleichtert wird”, so Töchterle.
“Durch das Einsetzen von Wahlschablonen können erstmals sehbeeinträchtigte und blinde Menschen von ihrem geheimen Wahlrecht Gebrauch machen, das ihnen verfassungsrechtlich zusteht – ein wichtiger Schritt zum Abbau von Barrieren”, so das Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung weiter.
Der oder die  Studierende erhält auf Wunsch eine Schablone ausgefolgt und die Wahlkommission gibt ihm/ihr die Reihenfolge der wahlwerbenden Gruppen bzw. der KandidatInnen bekannt. In der Wahlkabine füllt der oder die Studierende selbstständig den Stimmzettel aus. Die Schablone verbleibt bei der betreffenden Person. Der oder die Studierende kann die Wahl auch – wie bisher – mittels einer Vertrauensperson ausüben.
Diese Maßnahme entspricht auch der UNO-Konvention zum Schutze behinderter Personen, die von Österreich ratifiziert wurde.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesministerium für Wissenschaft und Forschung und Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterÖsterreichische HochschülerInnenschaft (ÖH); Quelle: OTS)