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Österreichische Medien berichteten in den vergangenen Tagen über Dietmar Janoschek und seine Lebensgefährtin Elfriede Dallinger, die als Paar den großen Wunsch haben ein Kind zu adoptieren. Herr Janoschek und Frau Dallinger sind beide blind und seit 20 Jahren ein Paar.
Nach dem Besuch eines mehrtägigen Seminars für Adoptionsinteressierte und einem Besuch durch eine Sozialarbeiterin schienen die ersten Hürden geschafft. Vergangenen Dezember erhielt das Paar jedoch einen ablehnenden Bescheid durch die Bezirkshauptmannschaft Linz Land. Als Anlass wurden psychologische Bedenken geäußert.
Frau Dallinger und Herr Janoschek sind sich sicher, dass hier eine Diskriminierung vorliegt. Sie sind überzeugt, bei der BH könne man sich nicht vorstellen, dass ein blindes Paar ein Kind groß ziehen kann. Deswegen würden nicht näher beschriebene psychologische Gründe vorgeschoben.
Laut einem der Gleichgestellt Redaktion vorliegenden Bericht unternahm das Paar seither verschiedene Bemühungen dem ablehnenden Bescheid beizukommen. Nachfragen bezüglich einer genauen Beschreibung der psychologischen Bedenklichkeit wurden nicht näher beantwortet. Deswegen legte das Paar 2 Gegengutachten vor, die ihm Kompetenz in Erziehungsfragen zugestehen. Außerdem fanden mehrere Termine bei der BH statt, in deren Rahmen weitere Untersuchungen der Adoptionsfähigkeit von Herrn Janoschek und Frau Dallinger vorgenommen wurden.
Das Paar, das sich diskriminiert fühlt, hat inzwischen den Linzer Anwalt Dr. Obrecht engagiert. Behindertenanwalt Dr. Buchinger unterstützt auf zweiter Ebene, u.a. um die näheren Gründe des ablehnenden Adoptionsbescheids zu erfahren.
Weitere ausführliche Berichte über diesen Fall können Sie bei freiraum-europa lesen: Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterPressebereich freiraum-europa.
(von KI-I)