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Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag. Denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. will Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen mit dem neuen Ratgeber einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert.
Veranschaulicht werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein. Die Broschüre informiert auch darüber, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Menschen mit Behinderung ein Testament errichten dürfen, ob sie über ihre Eltern weiterhin krankenversichert bleiben und ob sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Dabei berücksichtigt der Ratgeber die gesetzlichen Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.  
Eltern werden außerdem darüber informiert, in welchem Umfang sie zum Unterhalt verpflichtet sind und ob sie über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung beziehen können.

Wie Sie den Ratgeber bekommen

Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ steht im Internet unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Broschüre kann zum Selbstkostenpreis von 3,- Euro (inklusive Porto) bezogen werden.
Mehrfachbestellungen ab 10 Exemplaren Stück 0,50 € zuzüglich Porto.
Bestellungen per E-Mail an: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailverlag@bvkm.de.
(von bvkm)