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Ab dem kommenden Sommer soll es verpflichtende Geräuschvorgaben für Elektro- und Hybridautos geben. Darauf einigten sich, Zeitungsberichten zufolge, die Vereinten Nationen (UNO). Damit geht eine Forderung des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Erfüllung, zu deren Umsetzung sich der ÖBSV im Rahmen der “European Road Safety Charter” im Vorjahr verpflichtet hat.
Nicht nur Autos, sondern auch LKW, Busse und elektrisch betriebene Fahrräder sollen mit einer Geräuschkulisse ausgestattet werden. Diese soll hörbar machen, ob das elektrisch betriebene Fahrzeug mit gleichbleibender Geschwindigkeit unterwegs ist, gerade wegfährt oder bremst.
ÖBSV-Präsident Mag. Gerhard Höllerer freut sich als Betroffener über die neue Regelung: “Die umweltfreundlichen Fahrzeuge werden durch die akustischen Warneinrichtungen auch für die 318.000 sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich deutlich wahrnehmbarer.” Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband wird genau darauf achten, dass die UN-Regelung auch in Österreich ordentlich umgesetzt wird.
Als nächstes Vorhaben wird sich der ÖBSV seiner zweiten Selbstverpflichtung im Rahmen der “European Road Safety Charter” widmen. Dabei handelt es sich um die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen bei “shared space”. Darunter versteht man gemeinsam und “gleichberechtigt” genützte Verkehrsräume ohne Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen, bei denen sehbehinderte Menschen aufgrund ihres Handicaps extrem gefährdet sind. Höllerer fordert eine Mitsprache der Betroffenen in der Planungsphase: “Zumindest  auf einer Seite ist ein gesicherter Gehweg vorzusehen. Weiters ist ein Leitsystem für die Übergänge zu schaffen. Das System ist auch farblich zu kennzeichnen.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.blindenverband.at; Quelle: OTS)