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Mit einer Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz (2. SVÄG) werden nun auch Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. “Dadurch werden erstmalig rund 20.000 Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in Tageswerkstätten tätig sind, unfallversichert”, zeigt sich Gesundheitsminister Alois Stöger über diese soziale Absicherung erfreut.
Betroffen davon sind Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen können. Für sie gibt es die Möglichkeit einer Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen meist privater Vereine. Personen in Beschäftigungstherapie erhalten keinen Lohn, sondern ein Taschengeld, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. “Auch in der Beschäftigungstherapie und auf dem Weg zur jeweiligen Einrichtung kann ein Unfall passieren. Bisher war diese große Personengruppe in Fall eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Das hat nun ein Ende”, so Stöger.

Gleiche Krankenversicherungsbeiträge für In- und Auslandspensionen

Durch diese Gesetzesnovelle, die gestern, Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde, werden auch die  Krankenversicherungsbeiträge für Inlands- und Auslandspensionen gleichgestellt. Bisher waren Auslandspensionen bevorzugt, da für sie im Gegensatz zu Inlandspensionen keine Krankenversicherungsbeiträge eingehoben wurden. Krankenversicherungsbeiträge mussten lediglich für die österreichische Pension gezahlt werden. Ein Versicherter, der nur im Inland gearbeitet hat, musste so einen höheren Krankenversicherungsbeitrag zahlen als jener, der auch abwechselnd im Inland und im Ausland gearbeitet hat, obwohl die Pensionseinkommen der beiden gleich hoch sind. “Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird damit eine Ungerechtigkeit für die inländischen Beitragszahler beseitigt”, so Stöger.

(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.bmg.gv.at; Quelle: OTS)