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Nach monatelangen Verhandlungen mit der A1 Telekom Austria AG ist es dem Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) gelungen, die Blindenauskunft wieder ins Leben zu rufen. Die damalige Nummer 1714, bei der sehbeeinträchtigte Menschen zum Ortstarif Telefonnummern erfragen und sich gleich weiterverbinden lassen konnten, wurde am 12. Mai 2010 eingestellt.
“Ab sofort steht blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen die neue Blindenauskunft 0810 00 1714 zum Ortstarif und mit dem gewohnten Service zur Verfügung“, freut sich ÖBSV-Präsident Mag. Gerhard Höllerer über den Erfolg für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen und dankt vor allem den Verantwortlichen der A1 Telekom Austria AG für das Zustandekommen dieser für die Betroffenen oftmals lebensnotwendigen Einrichtung.

Nutzung der Blindenauskunft setzt Registrierung voraus

Damit jedoch kein Missbrauch der neuen Hotline passieren kann, müssen sich die Betroffenen zuerst auf einer sogenannten “Whitelist” registrieren lassen. Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband hat diese organisatorisch aufwändige Arbeit übernommen. Betroffene müssen unter Nachweis ihrer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit bei einer der sieben ÖBSV-Landesgruppen oder im Bundessekretariat des Dachverbandes ihren Namen sowie bis zu zwei Telefonnummern bekannt geben.
Anmeldungen können vom gesamten betroffenen Personenkreis über die kostenlose Hotline 0800 22 77 00 erfolgen, von der man sich direkt zur zuständigen Landesgruppe bzw. ins ÖBSV-Bundessekretariat verbinden und dort registrieren lassen kann.
(von OTS)