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Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine zweite öffentliche Sitzung am 28. April von 13:00 – 16:00 Uhr im Parlament ab.

Monitoringausschuss

Der weisungsfreie Ausschuss ist ein Beratungsgremium des Bundesbehindertenbeirates in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen – und Gesetzesentwürfen – abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.
Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.

Thema der zweiten öffentlichen Sitzung ist inklusive Bildung

Im Mittelpunkt der zweiten öffentlichen Sitzung steht der Entwurf einer Stellungnahme zu inklusiver Bildung. Die barrierefreie und inklusive Umsetzung der Konventionsrechte erfordert nach Ansicht des Ausschusses eine grundlegende Reform des österreichischen Schulwesens, um die Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterEntwurf Inklusive Bildung. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterEntwurf Inklusive Bildung in Leichter Sprache.
Die Inhalte stammen vom Monitoringausschuss.
Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung. Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailbuero.monitoringausschuss@bmask.gv.at.

Webseite des Monitoringausschuss

Um auf die Webseite des Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Bundesbehindertengesetz) zu gelangen klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.monitoringausschuss.at/.

(von OTS)