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Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat den Startschuss für die Erstellung des ersten Staatenberichts zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gegeben. Der Sozialminister hat alle wesentlichen AkteurInnen der österreichischen Behindertenpolitik eingeladen, ihm ihre Beiträge bis 30. April dazu zu übermitteln. Spätestens am 26. Oktober – zwei Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Konvention – soll der österreichische Bericht dann an die UNO-Gremien geschickt werden.

Neuer Nationaler Aktionsplan als Unterstützung der Strategie für kommende Jahre

Der Sozialminister kündigt darüber hinaus die Erstellung eines neuen Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschen mit Behinderungen in Österreich an: “Ich beabsichtige, den Prozess zur Erstellung dieses Staatenberichts zu nützen, um auch über die künftigen strategischen Ausrichtungen in der Behindertenpolitik zu sprechen. Die Ergebnisse dieser Diskussion sollen dann in die Ausformulierung eines neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen in Österreich, einen NAP-Behinderung münden”, informiert Hundstorfer.
Der Aktionsplan soll die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die nächsten zehn Jahre beinhalten (2011-2020). Er soll unter Einbindung der einzelnen AkteurInnen der  Behindertenpolitik (Ressorts, Behindertenorganisationen, Interessenvertretungen etc.) und unter Berücksichtigung der Diskussionen zum neuen geplanten EU-Aktionsplan zugunsten von Menschen mit Behinderung sowie der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen erstellt werden. Der Aktionsplan soll – auf Basis des Berichtes der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008 – die behindertenpolitische Strategie für die nächsten zehn Jahre festlegen.
Bis Mitte 2010 will die Europäische Kommission eine Mitteilung vorlegen, in welcher die behindertenpolitische EU-Strategie für das nächste Jahrzehnt festgelegt ist. (neuer EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen 2010-2020).
Für den NAP Behinderung, der sämtliche Lebensbereiche umfassen soll, zeichnen sich insbesondere folgende inhaltlichen Schwerpunkte ab:

  • Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen
  • Umfassende Sicherung der Betreuung und Pflege behinderter Menschen
  • Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbereich
  • Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung
    (Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes)

Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen

Österreich hat seit Beginn der 1990er Jahre mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen erfolgreiche Schritte gesetzt, um einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik herbeizuführen. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. die Einführung des Pflegegeldes als Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben im Jahr 1993, die verfassungsrechtliche Verankerung eines Diskriminierungsverbots zugunsten von Menschen mit Behinderung in Artikel 7 Abs. 1 B-VG 1997 oder die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. “Diesen beispielgebenden Weg werden wir weitergehen und ausbauen”, so der Sozialminister abschließend.

(von OTS)