Es existieren Missstände bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Bereich. Es gibt einige öffentliche Einrichtungen, die nicht den nach dem Behinderteneinstellungsgesetz geforderten Mindestanteil Beschäftigter mit Behinderung nach kommen.
Die vom Ministerium übermittelten Beschäftigungszahlen aus dem Jahr 2008 zeigen einen hohen Nachholbedarf bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Wirtschaftskammer Österreich unterschreitet die gesetzlich vorgeschriebene Quote um 53 Prozent, wobei die Landeskammern in Tirol und Salzburg rund 70 Prozent unter der Quote liegen. Die Ärztekammer, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder die Rechtsanwaltskammer liegen zu 100 Prozent unter der gesetzlich vorgeschrieben Quote, laut der für je 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderung angestellt werden muss. Bei den ÖBB gibt es in einzelnen Unternehmen Unterschreitungen bis zu 78 Prozent, beispielsweise bei der Traktion GmbH, die für die „Traktionierung, also das Ziehen von Zügen (aus dem Lateinischen: trahere = ziehen), unter Sicherstellung der Betriebssicherheit des eingesetzten Rollmaterials“ (Quelle: Produktion GmbH, http://www.oebb-produktion.at/de/Das_Unternehmen/index.jsp) verantwortlich ist. Auch andere Institutionen wie die Arbeiterkammern Salzburg und Vorarlberg kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach.
Dolinschek fordert gemäß APS OTS-Meldung die hundertprozentige Erfüllung des Behinderteneinstellungsgesetzes. „Hier werden Menschen die es im Leben schon schwer genug haben, zusätzliche Hürden aufgebaut. Das Ziel des Gesetzes ist es, Behinderte ins Arbeitsleben zu integrieren und nicht, sich wie beispielsweise die Wirtschaftskammer, mit Geld aus Zwangsbeiträgen freizukaufen. Gerade behinderte Mitbürger haben sowieso schon ein viel höheres Risiko arbeitslos zu werden. Das BZÖ fordert von der Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive für Behinderte und die Durchsetzung der Einstellungsverpflichtung gerade im staatlichen oder halbstaatlichen Bereich“, so Dolinschek.
(von OTS)