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Die Lebenshilfe Österreich fordert ein einheitliches Verfahren und dadurch mehr Rechtssicherheit und kürzere Wartezeiten für PflegegeldbezieherInnen. Sie teilt damit die Kritik des Rechnungshof-Berichtes zum Pflegegeld. Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber kritisiert, dass das „derzeitige System dringend reformbedürftig [sei], weil sich die Betroffenen einem regelrechten Begutachtungsmarathon unterwerfen müssen. Derzeit entscheiden verschiedene Stellen in den Bundesländern über das Pflegegeld, konkret 280 in ganz Österreich. Monatelange Wartefristen, unterschiedliche Rechtsbeurteilungen und Unsicherheit sind für die Betroffenen untragbar”. Außerdem wäre es effizienter, „wenn ein Gutachten für alle Verfahren und Leistungsträger verbindlich ist. Ein einheitliches Begutachtungsverfahren sorgt für bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und bringt zusätzlich eine Kostenersparnis.”

Ein einheitliches Begutachtungsverfahren könnte die Verfahrensdauer verkürzen

Mit Hilfe eines einheitlichen Begutachtungsverfahrens könnte man auch das Problem der langen Wartezeiten in den Griff bekommen. “Es muss sichergestellt werden, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer nicht mehr als zwei Monate beträgt”, fordert Weber. Besonders dramatisch ist die Situation für Familien, die neben Pflegegeld und Familienbeihilfe kaum über eigene finanzielle Mittel verfügen, weil sie durch die Pflege ihrer Kinder mit Behinderungen keiner geregelten Arbeit nachgehen können.

Debatte: Umwandlung Pflegegeld in Sachleistungen

Die Lebenshilfe Österreich ist gegen eine Umwandlung von Pflegegeld in Sachleistungen. Weber erläutert, dass das Pflegegeld gibt betroffenen Menschen die Möglichkeit, ihre Pflege und Betreuung nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu organisieren. Somit unterstützt Pflegegeld die Selbstbestimmung der Bezugspersonen. Diese wiederum ist ein Grundpfeiler der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Ein einheitliches Verfahren sollte medizinische und soziale Dimension erfassen

Die Lebenshilfe Österreich weist einmal mehr darauf hin, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 nur zweimal valorisiert wurde und daher den Kaufkraftverlust nicht mehr deckt. Weber abschließend: “Wir fordern eine automatische jährliche Erhöhung des Pflegegeldes, gebunden an die Inflationsrate. Für die Begutachtung fordern wir ein einheitliches Verfahren, das zusätzlich zu den medizinischen Kriterien auch die soziale Dimension von Behinderung erfasst. Konkret bedeutet das, dass neben den ÄrztInnen auch Sachverständige aus anderen Bereichen bei der Begutachtung mitreden.”

(von OTS)