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ÖVP-Behindertensprecher fordert gesetzliche Lösung mit Weitblick

Wien (OTS) – “Was für eine Gesellschaft wollen wir?”, diese Frage stellte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Freitag, am ersten Tag seiner Rückkehr ins Parlament. Konkret thematisierte er die umstrittenen OGH-Urteile der vergangenen Jahre, die mit ihrer unterschiedlichen Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Aufregung gesorgt haben. In einem  Fall wurde den Eltern eines ungewollten Kindes, das mit Behinderung zur Welt kam, sogar Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen.

“Dies hat bedeutende Folgen für die Pränataldiagnostik: Viele Ärzte raten schon bei geringem Verdacht auf Behinderung zu einer Abtreibung, Eltern stehen dadurch immer mehr unter Druck. Eltern, die die Geburt des behinderten Kindes nicht als Schadensfall sehen, werden finanziell benachteiligt”, erläutert Huainigg die Folgen der derzeitigen Gesetzeslage und fordert eine rasche legistische Lösung: “Im aktuellen Regierungsprogramm wurde festgeschrieben, dass die
Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann. An der juristischen Umsetzung dieses Bekenntnisses sollten wir nun zügig arbeiten.” Huainigg begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, im März eine Veranstaltung mit Experten zu eben diesem Thema abzuhalten.

Konkret fordert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen eine Änderung im Schadenersatzrecht sowie ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. “Oft wird argumentiert, dass eine Änderung im Schadenersatzrecht zum Nachteil von Eltern behinderter Kinder wird, da sie im Moment immerhin hohe Geldsummen zugesprochen bekommen. Dieser Meinung steht gegenüber, dass die derzeitige Rechtslage jene Eltern dazu zwingt, die Geburt ihres behinderten Kindes als “Schadensfall” einzuklagen. Zudem haben Eltern, bei deren Kindern später eine Behinderung auftritt, keinerlei Anspruch auf Entschädigungsleistungen, was zu einer Ungleichbehandlung führt”, sagt Huainigg und ergänzt: “Eine Änderung im österreichischen Schadenersatzrecht ist behutsam vorzunehmen, da Schadenersatzansprüche die ärztliche Sorgfaltspflicht bewahren.”

Eine Lösung kann jedoch nicht nur in einer Änderung des Schadenersatzrechtes liegen. “Die Förderungen und Unterstützungen von behinderten Kindern müssen gleichzeitig erweitert werden. Er gibt schon jetzt Förderungen von öffentlicher Seite für behinderte Kinder, wie etwas das Pflegegeld ab der Geburt, erhöhte Familienbeihilfe oder Frühförderung. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen ausgebaut werden”, sagt Huainigg, hält jedoch fest: “Das Ausmaß der derzeitigen Förderungen rechtfertigt aber schon jetzt keinesfalls die Abtreibung eines behinderten Kindes.”

Im Dezember 2009 hat Huainigg einen Expertendialog zum Thema initiiert, an dem OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss und Vertreter aller betroffenen Berufsgruppen – Juristen, Mediziner, Interessenvertreter behinderter Menschen etc. – teilnahmen. Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterHier können Sie die Ergebnisse des Expertendialogs im Internet nachlesen.

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