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“Mit der Bestellung von Erwin Buchinger zum Behindertenanwalt ist sicher keine Fehlbesetzung passiert”, gibt sich Klaus Voget, Präsident des ÖZIV gelassen.
Wien (OTS) – Die Proteste anlässlich der Bekanntgabe dieser Bestellung sind nicht überraschend, es ist jedoch sehr schade, dass dabei die positiven Seiten völlig ausgeblendet werden. Buchinger verfügt nicht nur über eine ausgezeichnete Qualifikation, er hat nicht zuletzt als Vater eines behinderten Sohnes auch schon viele persönliche Erfahrungen im Behindertenbereich gemacht. Und er verfügt über ausgezeichnete Kontakte, die für diese Position ganz besonders wichtig sind.
“Ich persönlich und auch in meiner Rolle als Präsident einer großen Behindertenorganisation gratuliere Herrn Buchinger zu dieser Bestellung, hoffe natürlich auf eine gute Zusammenarbeit und eine positive Entwicklung der Rolle des Behindertenanwaltes insgesamt. Gleichzeitig danke ich an dieser Stelle Herbert Haupt für sein Engagement und wünsche ihm alles Gute für den wirklich wohlverdienten Ruhestand”, so Voget abschließend.
(von ÖZIV – Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.oeziv.org, Quelle: OTS)