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Seit der Begutachtung im Sommer 2008 ist es um das Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) verdächtig ruhig geworden. Die neue Landeregierung lässt das bereits seit über einem Jahr fertige Gesetz erneut intern durch ihre Finanzabteilung prüfen.

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Bild: Abstellgleis einer Bahn. Bildquelle: Kocnik, Ernst