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Die Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF lässt zu wünschen übrig. Das neue ORF-Gesetz muss verpflichtend gewährleisten, dass gehörlose und blinde Menschen das Medium auch konsumieren können. Ein Kommentar für die Presse vom 15.9.09.

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Bild: Logo ORF. Bildquelle: BIZEPS