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Anlässlich der parlamentarischen ORF-Enquete am kommenden Donnerstag fordert der ÖBSV die volle Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich am Fernsehprogramm des ORF. Dies wäre, so es einen gesetzlichen Auftrag gäbe, durch Hörfilme, die mit Audiodeskription versehen sind, möglich. “Dabei handelt es sich um eine Art akustischer Untertitel, die erklären, was am
Fernsehschirm vor sich geht”, so Mag. Gerhard Höllerer, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV). In knappen Worten werden in den Dialogpausen die wichtigsten Teile der Handlung und Gestik, Mimik bzw. Dekor erklärt.

Höllerer fordert einen klaren gesetzlichen Auftrag für den ORF, ein ausreichendes Angebot für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen bereitzustellen. “Derzeit zahlen wir für etwas, das wir gar nicht konsumieren können”, ärgert sich der Präsident des ÖBSV, dass bis Ende Oktober nur ein einziger Hörfilm, nämlich “Good Bye, Lenin!” am 29. September um Mitternacht, gesendet wird. Insgesamt strahlte der ORF nach eigenen Angaben 2007 insgesamt 18 Filme und TV-Movies im Hörfilmformat aus, 2008 waren es 18 – neben zahlreichen Krimifolgen der Serien “Tatort”, “Der Alte” und “Ein Fall für Zwei”. “Wer in Österreich erblindet, muss schon ein eingefleischter Fan des Fernsehdetektives ,Matula` sein”, bringt Höllerer die Problematik auf den Punkt. Kein Wunder, sind im derzeitigen ORF-Gesetz weder Audiodeskription, noch Hörfilme verankert – entgegen rechtlich
verbindlichen Aufträgen wie zum Beispiel in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Um endlich diese untragbare Diskriminierung von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beseitigen, fordert der ÖBSV:

  1. Im ORF-Gesetz muss, insbesondere bei Fernsehsendungen im Rahmen des ursächlichen öffentlich-rechtlichen Auftrages (Informationssendungen, Dokumentationen etc.)  die Verpflichtung zur Audiodeskription verankert werden.
  2. Alle Filme, die vom ORF (mit-)finanziert werden, müssen Hörfilme sein. Generell müssen alle (im Rahmen der verschiedenen Filmförderungen) mit öffentlichen Geldern mitfinanzierten Filme mit Audiodeskription versehen sein.
  3. Solange der ORF den in den Punkten 1 und 2 geforderten Verpflichtungen nicht nachkommt, sind blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich – unabhängig von ihrem (Haushalts-)Einkommen – von der Bezahlung der GIS-Gebühr zu befreien.

(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.blindenverband.at; Quelle: OTS)