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Das neue Oberösterreichische Chancengleichheitsgesetz gibt es nun auch in Einfacher Sprache. Das Gesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Behinderungen, die auch oder gerade durch die Gesellschaft erfahren werden, sollen mithilfe dieses Gesetzes überwunden werden können. Das Gesetz möchte Chancengleichheit eröffnen. Damit wird der Weg, der in Oberösterreich schon vor Jahren beschritten wurde, konsequent weiter geführt.
Um die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Neuerungen im Oö. Chancengleichheitsgesetz. Eine der Neuerungen ist der Vorrang der Selbstbestimmtheit. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ihr Leben selbst gestalten können.  
Weiters ist die Schaffung bzw. Unterstützung einer effizienten Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen ein wesentlicher Punkt. Die Mitarbeit und Mitbestimmung der Interessenvertretung auf mehreren Ebenen ist damit gesetzlich verankert. Die Interessenvertretung ist somit bei Entscheidungsprozessen in den Einrichtungen, bei den Trägern und auch beim Land Oberösterreich mit eingebunden.
Um diese Neuerungen Wirklichkeit werden zu lassen, müssen alle Menschen mit Beeinträchtigungen ihre Rechte auch verstehen können. Dazu ist das Oö. Chancengleichheitsgesetzes in Einfacher Sprache ein erster Schritt und ein wichtiger Anfang. Mit der Broschüre wird ein wichtiger Beitrag geleistet, dass alle Menschen die Informationen auch verstehen können, die für sie wichtig sind.
Das neue Oö. Chancengleichheitsgesetz in Einfacher Sprache wurde vom Kompetenznetzwerk KI-I, erstellt.

Erhältlich ist es unter folgender Adresse:

Landesdienstleistungszentrum
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailSo.Post@ooe.gv.at.
(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.ki-i.at)