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Justizministerin soll rasch Enquete zum Thema "Wrongful Birth" umsetzen

Bestürzt zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg über das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes, das Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zuspricht, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. “Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt. Damit wird die Lebensexistenz dieses Kindes aufgrund seiner Behinderung in Frage gestellt. Das hat natürlich ganz generell auch weitreichende Auswirkungen auf die Existenzberechtigung von  Menschen mit Behinderung”, kritisiert Huainigg heute, Dienstag.

Der mittlerweile sechsjährige Bub, der laut einem heutigem Bericht in der Zeitung “Die Presse” ein aufgeweckter, intelligenter Mensch ist, hat trotz Pflegebedarfs ein Recht auf Leben. “Auch ein Mensch mit Behinderung stellt eine Bereicherung dar. Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet! Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt”, zeigt sich der Abgeordnete fassungslos.

Huainigg hält fest, dass auch berücksichtigt werden muss, dass selbst bei einer richtig erstellten Diagnose keine Therapie oder Behandlung möglich gewesen wäre. Es gibt daher keinen Schaden aufgrund einer nicht erfolgten medizinischen Behandlung. “Jedenfalls kann es nicht sein, dass der Schadenersatz-Anspruch für die gesamte Existenz des Kindes zuerkannt wird”, betont der ÖVP-Behindertensprecher und ergänzt: “Wir müssen unsere Gesetze dahingehend ändern, dass Eltern jene Unterstützung für ihr behindertes Kind bekommen, die ihnen ein gleichberechtigtes integriertes Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden. “

Speziell für die Pränataldiagnostik hat das OGH-Urteil weitreichende Folgen: “Der Druck auf Ärzte und Ärztinnen wird enorm gesteigert, schon bei geringsten Auffälligkeiten nicht nur aufzuklären, sondern gleich eine Abtreibung anzuraten”, befürchtet Huainigg und ergänzt: “Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!”

Der ÖVP-Behindertensprecher begrüßt, dass in Zusammenarbeit mit Justizministerin Maria Berger eine Enquete zum Thema “Wrongful Birth” in Planung ist. “Wir müssen dieses Vorhaben nun rasch umsetzen. Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf und ersuche Ministerin Berger, ihren Einfluss geltend zu machen, damit auch die OGH-Richter an dieser Enquete teilnehmen und sich der Diskussion stellen”, fordert Huainigg.

(von Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.oevpklub.at; Quelle: OTS)