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Karin Evers-Meyer: “Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe. Sozialhilfeträger können nicht länger behinderte Kinder gegen ihren Willen auf eine Förderschule schicken, nur weil dort keine zusätzlichen Kosten entstünden”.

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Bild: Flagge Deutschland. Bildquelle: BilderBox.com