Direkt zum Inhalt

Nach Pränataldiagnostik ist zweite Beratung gesetzlich zu verankern

“Dass Menschen mit Down-Syndrom immer noch vor allem in geschützten Werkstätten arbeiten, entspricht nicht dem Entwicklungspotential dieser Menschen. ExpertInnen meinen, und viele Beispiele zeigen es auch, dass man sie mit Maßnahmen wie Arbeitsassistenz auch in den ersten Arbeitsmarkt integrieren kann. Das intellektuelle Entwicklungspotential liegt jedenfalls weit höher, als man bis jetzt vermutet hat. Menschen mit Down-Syndrom haben ein Recht auf individuelle Förderung und Integration in Schul- und Berufsausbildung”, so die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

Auch die Entscheidung für ein Kind mit Down-Syndrom müsse erleichtert werden. Die Grünen treten für die gesetzliche Verankerung einer zweiten, neutralen Beratung nach einem positiven Ergebnis einer Pränataldiagnostik ein. “Das könnten Beratungsstellen wie die Wiener Down-Syndrom-Ambulanz, von denen es in jedem Bundesland mindestens eine geben muss, übernehmen,” so Haidlmayr. “Nur wenn Eltern auch über die positiven Entwicklungspotentiale informiert werden, können sie eine Entscheidung für ein Kind mit Down-Syndrom treffen”. Wichtig sei auch, dass Menschen mit Down-Syndrom durch frühe Diagnose gezielte Therapien bekommen. Dadurch sind die manchmal auftretenden Begleiterkrankungen wie z.B. Herzfehler, meist erfolgreich behandelbar.
(Die Grünen; Quelle: OTS)