(von www.engelaufpfoten.at; Quelle: OTS)
Nach den letzten Medienberichten über einen älteren Herrn mit seinem Blindenhund, der vor dem Westbahnhof von mehreren Taxifahrern einfach stehen gelassen und nicht mitgenommen wurde, ist es leider schon wieder passiert, dass die Bestellung eines Taxis für einen blinden Fahrgast mit seinem Blindenhund einfach ignoriert wurde.
Es ist sehr bedauerlich, dass angesichts der Advent und Weihnachtszeit, die Nächstenliebe, für Menschen, die auf ihren “Engel auf Pfoten” (Blindenführhund) angewiesen sind, ignoriert wird.
Der Obmann und Geschäftsführer der Blinden- und Sehbehindertenorganisation Engel auf Pfoten Roland Komuczky bestellt am 6. 12. 2006 für 18.45 bei Funktaxi 31300 ein Taxi für sich und seinen Hund und steht um 18.40 am vereinbarten Ort bereit, nach 8 Minuten des Zuwartens telefoniert er mit 31300, wartet wiederum 10 Minuten in der Warteschleife, und muss dann erfahren, dass der Taxifahrer angeblich zwar am vereinbarten Ort war und angeblich einen anderen Fahrgast mitgenommen hat. Nun lässt sich Herr Komuczky mit der Zentrale verbinden, wo nach einigem hin und her und vielen “was soll ich jetzt machen?” ein neuer Wagen bestellt wird. Nach einer Wartezeit von 45 Minuten (!!!) ist noch immer kein Taxi von 31300 da, daraufhin bestellt Herr Komuczky ein Taxi bei 40100, das in wenigen Minuten zur Stelle ist und Herrn Komuczky und seinen Hund problemlos befördert.
Da in letzter Zeit immer wieder speziell mit dem Unternehmen 31300 diese Probleme aufgetreten sind, wird der Verein Engel auf Pfoten auf Grund des gestrigen Vorfalls keine weiteren Fahrten mehr mit 31300 machen.
Die Sparte Transport in der Wirtschaftskammer beteuert zwar immer wieder, dass es sich bei diesen Vorfällen um bedauerliche Einzelfälle handelt, doch häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über Taxifahrer, die Fuhren für Blinde mit Hund schlicht und einfach nicht annehmen.
Engel auf Pfoten hat in der Vergangenheit schon mehrfach Initiativen gesetzt, um die Kommunikation mit sehschwachen und blinden Menschen bei Taxifahrten zu verbessern und unter anderem auch einen “Leitfaden” für den Umgang mit sehschwachen und blinden Menschen herausgegeben, doch scheinbar sind diese Informationen nicht wirklich auf fruchtbaren Boden gefallen. Das ist umso schlimmer, da die Benützung eines Taxis für sehbehinderte oder blinde Menschen eine unglaublich wichtige Transportmöglichkeit darstellt, die ihm somit genommen wird, wenn er bei Bestellung eines Taxis fürchten muss, am vereinbarten Ort schlicht und einfach stehen gelassen zu werden oder – wie immer auch schon erlebt – beim Zugehen auf einen Taxistandplatz bei z.B. 8 wartenden Taxis man Glück haben muss, wenn sich ein Taxi bereit erklärt, den Fahrgast und seinen Hund mitzunehmen. Ein Blindenführhund darf auch nicht mit einem Hund, der als Haustier gehalten wird, gleichgesetzt werden.
Ein Blindenhund ist gesetzlich dazu berechtigt, in allen öffentlichen Einrichtungen Zutritt zu bekommen. Der Blindenführhund muss auch nicht immer einen eigenen Platz haben und kann sehr wohl auch unterhalb des Beifahrersitzes Platz nehmen. Das richtige Verhalten im Umgang mit blinden und sehschwachen Menschen speziell für Taxifahrer zusammengestellt finden Sie auf unserer website unter www.engelaufpfoten.at im Bereich downloads. Es ist uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen unserer Tätigkeit Probleme dieser Art aufzudecken und Betroffenen als einzige Blinden- und Sehbehindertenorganisation österreichweit 0-24 Uhr telefonisch 069910092429 mit Rat und Tat kostenlos zu unterstützen.