(von www.lebenshilfe.at; Quelle: OTS)
Lebenshilfe Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber fordert eine starke Berücksichtigung im Sinne der Gleichstellung
“Die Lebenshilfe Österreich hat ein Forderungspapier an die kommende Legislaturperiode entwickelt. Natürlich stellen die Fragen zur Lebensqualität der Menschen mit Behinderung eine Querschnittsmaterie dar und müssen in vielen Verhandlungspunkten behandelt werden. Aber diese akzentuierte Berücksichtigung muss auch dezidiert genannt werden!” fordert Weber.
Ein Menschenbild der Gleichstellung bestimmt Forderungen
“Das unseren Forderungen zugrunde liegende Menschenbild und ethische Grundprinzip betont: Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Persönlichkeit und Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben stehen dabei im Vordergrund. In diesem Sinn benötigt das 2005 beschlossene Behinderten-Gleichstellungsgesetz nicht nur eine Evaluierung sondern deutliche Verbesserungen, damit vor allem Österreichweit möglichst einheitliche Grundsätze der Gesetzgebung gelten können!” erläutert Weber weiters.
“Die Forderungen der Lebenshilfe Österreich an die kommende Legislaturperiode gehen von allgemeinen Rechten für Menschen mit Behinderung aus”, betont auch Mag. Albert Brandstätter, Geschäftsführer, und geht ins Detail. “Das Paket der Gleichstellungsgesetze ist ein zentraler Punkt für die Weiterentwicklung der Möglichkeiten selbstbestimmten Lebens und für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren. Daher ist eine möglichst rasche Umsetzung einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern eine unserer großen Forderungen. Die Weiterführung der Förderung barrierefreier Zugänge und der Ausbau der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit intellektueller Behinderung, die in Werkstätten beschäftigt sind oder in Wohnhäusern leben, sowie die Stärkung der Selbstvertretung sind ebenfalls von höchster Priorität.”
Das Leben mit Behinderung dauert ein Leben lang
“Damit ist aber für Menschen mit intellektueller Behinderung noch nicht alles geregelt!” sagt Brandstätter in aller Deutlichkeit. “Es gibt ganz konkret zu lösende Probleme für den Lebensweg von Menschen mit Behinderung. Die so genannte “Eugenische (embryopathische) Indikation” muss als diskriminierende und existenzbedrohende Regelung umgehend aufgehoben werden. Sie diskriminiert schon vor der Geburt! Die Grundpfeiler für eine inklusive Bildung – Gleichstellung für alle, Barrierefreiheit und Qualitätssicherung – müssen flächendeckend sicher gestellt werden. Aus- und Weiterbildung und lebenslanges Lernen müssen Zugänge und Zugangsmöglichkeiten sichern können. Berufliche Eingliederung von Menschen mit intellektueller Behinderung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung sind zur Bewältigung einer menschenwürdigen Existenz unabdingbar. Hier muss man vom Taschengeld zu einer Gehaltsregelung gelangen können. Schließlich benötigt es auch menschenwürdige Bedingungen für das Alter. Behinderung und Pflege sind daher ein wesentlicher und vielschichtiger Punkt, der für die Zukunft geregelt gehört!”
Mindestabsicherung zuerst für Menschen mit Behinderung!
“Seit geraumer Zeit ist der Begriff der “Mindestabsicherung” Teil der politischen Debatte in Österreich. Gerade im Bereich der komplexen, nach Ländern unterschiedlichen Regelungen, des Zusammenspiels von Beihilfen, Rehabilitationsmaßnahmen und Pensionen und der Möglichkeiten des Ausfalls von Unterstützungen scheinen bedarfsorientierte Mindestsicherungen sinnvoll zu sein”, meint Präsident Weber. “Gerade zum Thema Alter gibt es jede Menge offene Fragen und ungeregelte Zustände für Menschen mit Behinderung. Uns ist die Absicherung der Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderung auf Pflege bzw. Betreuung in ihrem familiären Umfeld oder auf Betreuung in ihrem professionell begleitenden Umfeld sowie der Ausbau des legalen Angebots in qualitativer und quantitativer Hinsicht wichtig:
Menschen mit Behinderungen wollen ebenso wie ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Es bedarf daher flexibler, koordinierbarer und bedarfsgerechter Angebote. Es gilt innovative Mischmodelle zu entwickeln, insbesondere gemeindenahe Wohn- und Betreuungsmodelle. Lösungsansätze zeigt die Deklaration von Graz anlässlich der Konferenz “Alter und Behinderung im Juni” dieses Jahres, die wir gerne in die Verhandlungen einbringen. Ebenso wie alle anderen entscheidenden Themen!” bietet der Präsident den Verhandlungspartnern “Die Lebenshilfe Österreich, die sich als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen versteht, hat zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ein eigenständiges und aktives Leben führen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Dadurch wird die Lebensqualität der geschätzten 40.000 mit intellektueller Behinderung in Österreich sichergestellt. Das ist der Kern unseres Engagements!” betont Weber abschließend.