Menschen mit Beeinträchtigung sollen künftig einen sozialversicherungspflichtigen Lohn erhalten, wenn sie beispielsweise in Behindertenwerkstätten arbeiten. Dafür will sich Sozialreferent Heinrich Schellhorn (Grüne Salzburg) einsetzen.
Das sei ein unumgänglicher Schritt in Sachen Gleichstellungen von Behinderten auch nach der UN-Behindertenrechtskonvention, argumentiert der Sozialreferent. Daher hätten die Sozialreferenten der Länder einstimmig beschlossen, dass es künftig Lohn statt Taschengeld für Beeinträchtigte geben soll, erläutert Schellhorn.
„Es ist an der Zeit, hier sozialpolitisch einen großen Schritt zu tun, dass Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten arbeiten, anstatt Taschengeld einen sozialversicherungspflichtigen Lohn erhalten und damit auch eine pensionsrechtliche Absicherung. Bisher haben diese Menschen ja keine Pensionsansprüche. Und das ist ein großes sozialpolitisches Anliegen, das wir gemeinsam mit dem Bund umsetzen müssen.“
Länder fordern Inklusionsfonds zur Finanzierung
Außerdem fordern die Ländervertreter vom Bund, analog zum Pflegefonds einen Inklusionsfonds einzurichten, um die anfallenden Kosten zu decken.
Quelle: orf.at