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In Österreich sind etwa 63.000 Menschen in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Sie haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation.
In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es:
„Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.“
Soweit in Zahlen, in der Theorie und am Papier. Die Realität und der Alltag sehen leider oftmals anders aus. Denn beginnt man, sich mit dem Thema Kommunikation und Beeinträchtigung – und vor allem mit dem Weg zur nötigen Unterstützung zu beschäftigen, wird eines schnell klar: einfach ist das für betroffene Menschen und deren Angehörige sicherlich nicht. Dieser Beitrag beleuchtet ein paar Ecken im großen Labyrinth der Kommunikationsbeeinträchtigungen.

Was sind überhaupt „Hilfsmittel“?

Hilfsmittel, technische Hilfen, assistierende Technologien etc. sind Produkte, Geräte, Ausrüstungen oder technische Systeme, die eingesetzt werden, um Behinderungen beim Kommunizieren zu kompensieren.
Sie können die Behinderung zwar nicht „heilen“, aber eine große Hilfe im Alltag darstellen.

Wie kommen Betroffene zum benötigten Hilfsmittel?

Hilfsmittel, die im Hilfsmittelkatalog des Hauptverbandes vermerkt sind, werden von den Sozialversicherungsträgern für die PatientIn zur Gänze oder teilweise finanziert. Werden Hilfsmittel nicht von der Sozialversicherung finanziert, kann eine Kostenübernahme über die Behindertenhilfe der Länder beantragt werden.
Warum es einen Rechtsanspruch und eine Anpassung an moderne Technik braucht
Die tatsächlichen Wege, zu einer Finanzierung zu kommen, sind jedoch meist sehr kompliziert, aufgesplittet und bürokratisch – denn: ein Rechtsanspruch auf Finanzierung fehlt. Das bedeutet, dass Betroffene keine Garantie darauf haben, im Falle des Falles unterstützt zu werden.
Die Betroffenen müssen sich zudem an einem Hilfsmittelkatalog orientieren, der aus dem Jahre 1994 stammt, er kennt also keine modernen Hilfsmittel und ist vor allem nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. An Tablets, Computer-Apps und Co. wird täglich gefeilt, bringen wir die Entwicklung zu den Menschen!

Wieso braucht es EINE Anlaufstelle für Betroffene?

Derzeit sind sehr viele unterschiedliche Stellen zuständig: der Bund, Hauptverband, PVA, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Länder. Zudem gibt es drei unterschiedliche Arten der Rehabilitation, die wiederum anders finanziert werden.
Eine einheitliche Anlaufstelle für Betroffene hätte den Vorteil, Beratung, Bereitstellung von Hilfsmitteln und Service zu bündeln. Weiters wäre es stark im Sinne der Betroffenen, wenn diese Stelle mit Behörden kommuniziert und sich um die Finanzierung kümmert. Kurz: Eine solche einheitliche Anlaufstelle könnte Betroffene von der teilweise unzumutbaren Bürokratie entlasten.
Laut aktuellen Informationen wird für alle Bundesländer bis Mitte des Jahres 2019 eine Verwaltungsvereinbarung definiert. Das bedeutet, es wird keine physische Anlaufstelle, sondern eine Art fallbezogene Vernetzung mit den zuständigen Stellen geben.
Ein weiterer Vorteil einer zentralen Anlaufstelle wäre, dass diese – als Stelle des gebündelten Wissens – eng mit Krankenversicherungsträgern, sowie Entwicklern von Produkten zusammenarbeiten könnte. – So wäre Service am Puls der Zeit im Sinne der Betroffenen möglich.

Wie viele Betroffene gibt es?

Im Behindertenbericht 2016 wird die Anzahl der Betroffenen mit Problemen beim Sprechen und Kommunizieren mit 26.000 beziffert. Das ist eine gravierende Abweichung zum Vergleichsbericht aus dem Jahre 2008, wo die Zahl etwa um 2/3 höher lag (63.000). Diese Differenz ist auf einen Unterschied in der Erhebungsmethode zurückzuführen (2015: telefonisch, älter als 14 Jahre, nur Privathaushalte, ohne Fremdauskünfte) und somit konnten zahlreiche Betroffene gar nicht erst gefragt werden. Demnach ist eine Vergleichbarkeit der Erhebungen nicht gegeben (vgl. Behindertenbericht 2016, Seite 242, 246, 256, 257)

Quelle: blog.diakonie