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Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung weiterhin ausständig

Anlässlich des „Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ am 5. Mai startet die Diakonie in Kooperation mit VERBUND und LIFEtool wieder die Aktion #RechtAufKommunikation. Es geht um die Themen unterstützte Kommunikation und technische Hilfsmittel für Menschen, die in ihrer Kommunikation eingeschränkt sind. Liam ist einer von rund 63.000 Betroffenen in Österreich.
“Liam hat Athetose, eine der schwersten Formen zerebraler Bewegungsstörungen. Wenn er im Rollstuhl sitzt, wirkt es, als würde er stetig um sich schlagen. Es sind Bewegungen, die Liam nicht kontrollieren kann. Doch geistig ist der aufgeweckte Bub vollkommen fit”, beschreibt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser Liam, den sie vergangenen Herbst kennenlernen durfte. Seit seinem dritten Lebensjahr nutzt Liam einen Computer, den er mit den Augen steuern kann. Das Tempo, mit dem er die spezielle Software bedient, ist erstaunlich – die Kommunikation funktioniert beinahe in Echtzeit.
“Dadurch wurde es möglich, dass Liam regulär die Schule besuchen kann. Mittlerweile besucht er die dritte Klasse Volksschule – und ist Einserschüler”, schildert Maria Katharina Moser die positive Entwicklung des Buben.

Bis heute kein Rechtsanspruch und keine einheitliche Finanzierungshilfe

Bis heute gibt es allerdings weder einen Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien, noch eine einheitliche Finanzierungshilfe für Betroffene wie Liam. Die bürokratischen Hürden sind enorm.
Bisher waren Betroffene mit einem undurchdringlichen Dschungel an Formularen und Stellen konfrontiert, wo sie um Finanzierung ansuchen konnten. Wie das Sozialministerium angekündigt hat, soll es ab Mitte des Jahres 2019 möglich werden, den Antrag nur bei einer Stelle einzubringen. Dann sollen die betreffenden Stellen (Sozialministeriumsservice, Sozialversicherung und das jeweilige Land) gemeinsam dafür sorgen, dass der Akt wandert, und nicht der Mensch. „Wir begrüßen diese geplante Änderung, und werden genau hinsehen, was es den Betroffenen bringen wird. Was letztlich zählt ist, ob sie eine Entlastung spüren. “, so Moser.
Keine Weiterentwicklung gab es in der Frage des Rechtsanspruchs. „Das ist sehr bedauerlich“, so Moser. „Nachdem sich die Diakonie nun seit bald zehn Jahren gemeinsam mit dem Verbund für den Rechtsanspruch auf Assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation einsetzt, denke ich, ist es nun wirklich an der Zeit, dass die Politik und die öffentliche Hand ihre Verantwortung übernehmen.“

Hilfsmittelkatalog ist aus der Zeit gefallen

„Auch der Hilfsmittelkatalog ist aus der Zeit gefallen“, kritisiert Moser. Der Katalog, in dem sich Hilfsmittel für Menschen finden, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung technische Unterstützung brauchen, wurde seit 1994 nicht erneuert. „Wir sind im Jahr 2019, die Technik ist so weit fortgeschritten. Trotzdem stellt aber ein Katalog aus 1994 die Grundlage für Unterstützungsentscheidungen der Versicherungen dar. Das kann niemand nachvollziehen”, so Moser.
„Es ist hoch an der Zeit, dass endlich Verbesserungen für die rund 63.000 Betroffenen in Österreich umgesetzt werden. Die Vorschläge für entsprechende Maßnahmen liegen seit Jahren am Tisch“, betont Moser abschließend.

(Quelle: www.ots.at)