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Der Unabhängige Monitoringausschuss nimmt den Internationalen Frauentag zum Anlass, um auf die Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufmerksam zu machen: Sie sind besonders oft von Gewalt betroffen, stärker armutsgefährdet und aufgrund ihres Geschlechts Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt.

„Frauen und Mädchen mit Behinderungen dürfen, genauso wenig wie Frauen und Mädchen ohne Behinderungen, nicht nur mitgedacht werden. Wir müssen sie in der Öffentlichkeit sichtbar machen und entgegenwirken, dass sie aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderungen Diskriminierungen erfahren.“,

so Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Viele Frauen mit Behinderungen seien im Laufe ihres Lebens von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt betroffen: “Das ,Prinzip der Verwahrung‘ von Menschen mit Behinderungen bedingt strukturelle Gewalt und entspricht keinesfalls ihren Rechten auf ein selbstbestimmtes Leben. Trotzdem ist kein Trend zur Auflösung von Heimen und Wohneinrichtungen erkennbar. Das hat auch schon der UN-Fachausschuss bei der ersten Staatenprüfung beanstandet.”, weiß Steger.
Die anhaltende Tabuisierung von Sexualität und fehlende Aufklärung führe dazu, dass Übergriffe, vor allem wenn sie in Wohnstrukturen vorkommen, nicht sofort als solche zugeordnet werden können. Viele Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen sind überdies nicht barrierefrei. 
Auch das Thema Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen ist in Österreich noch aktuell. Expertinnen gehen davon aus, dass rund jede zweite Frau mit Lernschwierigkeiten über 40 Jahren, die in einer Einrichtung untergebracht ist, ohne ihr Einverständnis sterilisiert wurde. “Auch Frauen mit Behinderungen haben das Recht ihre Sexualität und ihren Kinderwunsch zu leben.”, stellt Steger klar. “Dazu braucht es Aufklärung, sexualpädagogische Konzepte, Peer-Beratung, Sexualbegleitung und vor allem mehr als eine Willenserklärung zu den Inhalten der UN-Konvention.”

Quelle: APA / OTS