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(Artikel: AKNÖ; Quelle: APA-OTS)
Wien (AKNÖ) – Seit 27. Juli 2006 können Eltern behinderter Kinder endlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Damit wird eine Lücke im Arbeitslosenversicherungsgesetz geschlossen, die von den Sozialrechtsexperten der AKNÖ aufgedeckt wurde.
Angelika S. ist Mutter eines schwerbehinderten Kindes. Sie musste nach der Karenzzeit zu Hause bleiben, um ihren Sohn zu pflegen. Mit sechs kam das Kind in Schule und Betreuungsrichtung und Frau S. meldete sich beim AMS. Dort musste sie, die vor der Geburt des Kindes jahrelang berufstätig war, erfahren, dass ihr kein Arbeitslosengeld, kein Kurs und auch keine sonstigen Leistungen des AMS zur Verfügung standen. “Hier hat das Gesetz bisher vor allem Mütter behinderter Kinder benachteiligt. Wer studiert, selbständig arbeitet oder jemanden pflegt, der mindestens die Pflegestufe 3 hat, der behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld schon bisher. Die Eltern behinderter Kinder, die diese zu Hause betreuen, hatten bisher keinen Anspruch”, erklärt Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der NÖ Arbeiterkammer.
Dass der Fall von Angelika S. kein Einzelschicksal darstellt, bewiesen die Anfragen vieler Mütter, nachdem die AKNÖ den Gesetzesmissstand aufgezeigt hat. “Wir haben die Lücke entdeckt und es ist gut, dass der Gesetzgeber hier rasch auf unsere Forderung reagiert hat. Dadurch wird den Eltern behinderter Kinder ihr ohnehin schwieriges Leben erleichtert”, sagt AKNÖ-Präsident Josef Staudinger. Der Elternteil, der das Kind zu Hause betreut, hat nun Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wichtige Voraussetzung: Er muss sich gemäß § 18 a ASVG bei der Pensionsversicherungsanstalt versichern. “Das ist kein Problem und kostet für diese Zielgruppe nichts, außerdem bringt es auch Pensionszeiten”, erklärt Sozialrechtsexperte Fraunbaum. Fragen Betroffener beantwortet Mag. Fraunbaum unter 05 7171-1418.