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Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses:
Was ist in Österreich zu tun? –
Empfehlungen der UNO an Österreich

In Österreich überwacht der „Monitoring-Ausschuss“,
ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Österreich eingehalten werden.
Monitoring bedeutet überwachen.
Ein „Ausschuss“ ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten
Thema oder Fachgebiet gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Der Monitoring-Ausschuss trifft sich regelmäßig
und bespricht bei diesen Treffen wichtige Themen.
Bei manchen dieser Treffen darf jeder Mensch dabei sein.
Das ist wichtig, damit alle Menschen bei der Überwachung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen
mit einbezogen werden können.
Deshalb lädt der Monitoring-Ausschuss
alle interessierten Menschen zu seinem nächsten Treffen ein.

Nächstes Treffen

Das nächste Treffen ist am
Montag, den 20. November 2017
von 13:30 bis 16:30 Uhr.
Bitte melden Sie sich bis Freitag, 10. November 2017 an.
Anmeldung ist erforderlich!

Das Treffen findet diesmal in Eisenstadt, im Kulturzentrum statt.

Die Adresse ist:
7000 Eisenstadt, Franz Schubert-Platz 6
(ungefähr 15 Minuten vom Bahnhof).

Das wichtigste Thema bei diesem Treffen ist:
Empfehlungen der UNO an Österreich
 Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sagt,
was die Staaten, die sie unterschrieben haben, machen müssen,
damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte ausüben können.
Viele Staaten, die die Konvention unterschrieben haben,
haben auch einen Zusatz-Vertrag unterschrieben.
Dort steht, dass die UNO die Staaten prüfen darf.
Österreich ist im Jahr 2013 geprüft worden.
Darauf hin hat der Ausschuss der UNO
Österreich eine Reihe von Empfehlungen gegeben,
was besser zu machen ist.
Manche von diesen Empfehlungen wurden umgesetzt,
viele aber nicht.
Die nächste Prüfung Österreichs wird wahrscheinlich im Jahr 2019 sein.
Daher wollen wir uns anschauen, was am dringendsten zu tun ist.
Was genau zu tun ist,
darüber würde der Ausschuss gern mit der Öffentlichkeit reden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie
auf dieser Internet-Seite.
Die Informationen im Internet sind nicht alle in leichter Sprache.
Barrierefreiheit
Die Sitzung wird barrierefrei zugänglich sein.
Es wird eine Übersetzung in Gebärdensprache und
technische Unterstützung für Menschen mit einem Hörgerät geben.
Es wird auch eine Schriftzeile geben.
Das Gebäude ist auch ohne Stufen zugänglich.
Es wird Zusammenfassungen in einfacher Sprache geben.
Assistenzhunde dürfen nur mitgenommen werden,
wenn sie im Behindertenpass eingetragen sind.
Anreise
Bei der Anreise gibt es Probleme mit der Barrierefreiheit.
Die meisten Züge nach Eisenstadt haben,
auch wenn man mit Rollstuhl hineinkommt,
keine barrierefreien Toiletten.
Nur bei der Station „Eisenstadt Bahnhof“
kann man mit dem Rollstuhl ein- und aussteigen,
bei der Haltestelle „Schule“ nicht.
Beim Postbus muss man barrierefreie Busse
einige Tage vorher per Telefon oder per Mail bestellen.
Es gibt dann trotzdem nur zwei Rollstuhl-Plätze.
Bitte schauen Sie sich rechtzeitig die Zug- und Busverbindungen an.
Informationen für die Fahrt mit der Bahn finden Sie auf der Seite der ÖBB.
Informationen für die Fahrt mit dem Bus finden Sie auf der Seite Postbus.

Wenn Sie noch etwas brauchen
oder andere Fragen haben,
melden Sie sich bitte rechtzeitig.
Die E-Mail Adresse ist:
buero@monitoringausschuss.at