Vor wenigen Tagen wurde das neue Gleichstellungsgesetz für Deutschland beschlossen. Fazit: Behörden müssen barrierefrei sein, Geschäfte und Cafés dagegen nicht.
Behinderten- und Sozialverbände sowie die Opposition aus Linken und Grünen kritisierten, dass die Novelle völlig unzureichend sei, da private Organisationen weiterhin keine Verpflichtungen auferlegt werden. So dürfen Kinos, Arztpraxen, Theatern, Geschäften oder Restaurants weiterhin Barrieren haben.
Aus Protest ketteten sich daher Rollstuhlfahrende am Reichstagsufer an und besetzten so einen promineten Teil Berlins.
Der Mitbegründer des Vereins Sozialhelden, Raul Krauthausen, verwies im Deutschlandradio Kultur auf die Rechtslage in Österreich, wo man als Bürger oder Bürgerin seit Anfang 2016 die Privatwirtschaft verklagen kann, wenn sie einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen verwehrt.
(Quelle: Zeit Online, Barrierefreiheit mit Hürden, Artikel vom 12.5.2016)
(von KI-I)